REGIERUNG: STEUERGELDER WERDEN NICHT VERSCHWENDET (ANTWORT)
Bonn: (hib) hh- "Ganz entschieden" ist die Bundesregierung dem Eindruck entgegengetreten, es würden Steuergelder verschwendet. In ihrer Antwort ( 14/233) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/141) erklärt sie weiter, sie nehme den verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltsmitteln sehr ernst. Gleiches gelte auch für die ganz überwiegende Zahl der Bediensteten. Einen "objektivierbaren Tatbestand der Steuerverschwendung" gibt es laut Regierung im übrigen nicht. Es werde häufig unterschiedlich beurteilt, ob der Einsatz der Steuergelder den beabsichtigten Zweck erfülle. Zudem sei es zwar richtig, daß in Einzelfällen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit nicht so verfahren werde, wie dies wünschenswert wäre. Durch das Herausstellen einiger Sonderfälle - so bedauerlich diese auch sein mögen - und ihrer überzeichneten Darstellung werde jedoch ein falscher Gesamteindruck erweckt. Vielmehr habe in der deutschen Verwaltung eine an Sparsamkeit und Rechtmäßigkeit orientierte Wirtschaft Tradition. Diese genieße aus diesem Grund auch international einen ausgezeichneten Ruf, so die Regierung.
Auch der Bundesrechnungshof habe immer wieder deutlich gemacht, es sei ungerechtfertigt, in Prüfungsergebnissen herausgearbeitete Mängel für ein pauschal abwertendes Urteil heranzuziehen. Die Regierung nimmt nach eigener Darstellung die Bemerkungen des Rechnungshofes "sehr ernst" und hält es für "absolut sinnvoll und notwendig", Fehler und Schwachstellen im Umgang mit Steuergeldern aufzudecken, um diese abzustellen. Dazu sei in der jüngsten Vergangenheit ein ganzes Maßnahmenbündel umgesetzt worden. So sei beispielsweise die externe Finanzkontrolle neu geordnet und optimiert worden. Anstelle der bisherigen Vorprüfung durch die Verwaltungsbehörden seien Prüfungsämter getreten, die dem Bundesrechnungshof nachgeordnet seien und dessen Dienst- und Fachaufsicht unterlägen. Es bestehe nunmehr die Möglichkeit, den Prüfungsstoff nach einheitlichem Standard und rationell zu bewältigen, die Qualifikation des Personals zu verbessern sowie effizientere Prüfungsmethoden anzuwenden. Insgesamt, so die Regierung, werde dadurch eine wirksamere Budgetkontrolle geschaffen und das Parlament umfassender informiert.
Darüber hinaus hat der Bund eigenen Angaben zufolge in den letzten Jahren die Bekämpfung der Korruption zu einem Tätigkeitsschwerpunkt gemacht. Als letzte Maßnahme in diesem Kontext sei die "Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung in der Bundesverwaltung" am 14. Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten. Ziel dieser Vorschrift sei es, möglichst jeden Ansatz von Korruption - und den mit ihr verbundenen Schäden - in der Verwaltung zu verhindern. Ein dauerhafter und umfassender Ausschluß von Fehlern wird laut Regierung allerdings nicht möglich sein. Allein im Bereich der Bundesverwaltung, der Bundeswehr und der bundesweiten Sozialversicherungsträger seien etwa 800.000 Bedienstete und ein Finanzvolumen in einer Größenordnung von 1 Billion DM betroffen.
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