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3/1999
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BEIM GRUNDSATZ DER LOHNGLEICHHEIT HERRSCHEN NOCH MÄNGEL (UNTERRICHTUNG)

Bonn: (hib) as- Der Deutsche Bundestag hat festgestellt, daß bei der Anwendung des im EG/EU-Vertrag festgelegten Grundsatzes des gleichen Arbeitsentgelts für Männer und Frauen noch Mängel bestehen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrem 11. Bericht über Art, Umfang und Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend der Anwendung des Vertrages, den sie in Form einer Unterrichtung ( 14/227) vorgelegt hat. Der Bericht umfaßt die Zeit von 1995 bis 1997. Die Regierung erläutert, der Grundsatz der Lohngleichheit sei, bevor er im EG- bzw. EU-Vertrag niedergelegt wurde, bereits im deutschen Recht verankert gewesen. Noch bis zur Mitte der fünfziger Jahre sei in zahlreichen Tarifverträgen für Frauen ein geringerer Lohn vorgesehen als für Männer mit gleicher Arbeit. Diese offene Lohndiskriminierung sei durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit 1955 beseitigt. Seitdem hätten sich die Tarifverträge ständig verbessert und seit 1972 gebe es keine Frauenlohngruppen mehr, die bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit für Frauen einen niedrigeren Lohn als für Männer vorsehen. Es müsse aber gefragt werden, ob in den Lohngruppen der Tarifverträge, die nicht mehr nach Männern oder Frauen unterscheiden, nicht doch bestimmte Tätigkeiten, die üblicherweise von Frauen ausgeübt werden, gegenüber vergleichbaren Männertätigkeiten unterbewertet werden. Kritisch zu beleuchten seien vor allem Leichtlohngruppen, die in den Tarifverträgen einiger Industriezweige enthalten seien.

Die Bundesregierung verweist in ihrem Papier auf den vorangegangenen 10. Bericht vom November 1995, der zu dem Ergebnis gekommen sei, daß von insgesamt 268 untersuchten Tarifverträgen aus allen Zweigen der Industrie 27 Tarifverträge sogenannte Leichtlohngruppen enthielten. Die Anzahl der in die Leichtlohngruppen eingestuften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer habe das Statistische Bundesamt für das Jahr 1995 mit rund 21 000 Frauen und rund 13.000 Männer beziffert. Zusammen seien dies weniger als 0,5 Prozent der Arbeitnehmer im verarbeitenden Gewerbe, für das die Tarifuntersuchung durchgeführt wurde. Dem vorherigen, 10. Bericht, hätten Ergebnisse einer gleichartigen Erhebung aus dem Jahre 1990 zugrunde gelegen. Damals seien rund 40.000 Frauen und rund 8.000 Männer in Leichtlohngruppen eingestuft gewesen. Daran bemerkenswert sei, daß sich die Zahl der Frauen nahezu halbierte, während die der Männer um mehr als 60 Prozent anstieg. Wie die Regierung weiter ausführt, haben die Ergebnisse der Tarifuntersuchung gezeigt, daß sich die tarifliche Situation gegenüber dem vorherigen Bericht nur geringfügig geändert habe. Sie sei deshalb der Auffassung, daß sich die Tarifvertragsparteien auch weiterhin bemühen sollten, die tariflichen Einstufungskriterien für ungelernte Tätigkeiten in den Tarifverträgen zu verbessern, in denen noch fast ausschließlich auf die körperliche Belastung abgestellt werde.

Der Unterrichtung beigefügt sind die Stellungnahmen der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und einiger Bundesländer. Die Arbeitgeber betonen, daß die tatsächliche Besetzung der sogenannten Leichtlohngruppen aufgrund diverser Strukturveränderungen abnehme. Die Gefahr einer diskriminierenden Lohndifferenzierung habe sich somit fortlaufend weiter verringert. Auch der Rückgang der Anzahl der Frauen bei gleichzeitiger Zunahme der Anzahl der Männer in den tariflichen Leichtlohngruppen widerlege die Vermutung einer geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung. Sie regen deshalb an, den Bericht komplett einzustellen oder zumindest die Zeitspanne für die Berichterstattung auszudehnen. Der DGB bedauert in seiner Stellungnahme, daß sich die tarifliche Situation gegenüber dem vorherigen Bericht nur geringfügig gebessert habe, wertet den Rückgang der in Leichtlohngruppen eingestuften Frauen im verarbeitenden Gewerbe bis 1995 um fast die Hälfte jedoch als "erfreulich". Er werde sich weiter für die völlige Beseitigung von mittelbarer Diskriminierung in Tarifverträgen einsetzen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9900303
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