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20/1999
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KINDER VOR MISSBRAUCH ALS SOLDATEN SCHÜTZEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) en- In ihren bilateralen Kontakten und Konsultationen zur Entwicklungszusammenarbeit soll die Bundesregierung die Lage von Kindern einbeziehen und darauf achten, daß Empfängerländer deutscher Entwicklungshilfe nicht gleichzeitig den Einsatz von Kindersoldaten billigen oder fördern. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/310) in dem sie erläutert, einem UN-Bericht zufolge stünden bis zu 300.000 Jungen und Mädchen unter 18 Jahren weltweit aktiv als Soldaten im Dienst von Regierungsarmeen oder Rebellenverbänden. In mindestens 25 Konfliktgebieten würden Kinder ab sieben Jahre als Soldaten eingesetzt und dabei für Minenräumung, Spionage und Selbstmordanschläge benutzt. Vor diesem Hintergrund soll der Bundestag die Bundesregierung zudem auffordern, sich in den multilateralen Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen für eine weitere Anhebung der für Kinder relevanten menschenrechtlichen Standards einzusetzen. Ein wichtiger Aspekt dabei sei die Mobilisierung der öffentlichen Meinung mit dem Ziel, ein politisches Klima zu erzeugen, daß den Mißbrauch von Kindern in bewaffneten Konflikten verhindert. Die durch die vorherige Regierung erfolgte Unterstützung des Büros des UN-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten, das ausschließlich durch freiwillige Spenden der Mitgliedstaaten finanziert werde, soll weiter geführt werden. Die Abgeordneten wollen erreichen, daß

sich die Regierung in den Verhandlungen zu einem fakultativen Zusatzprotokoll zum Internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes für eine Schutzaltersgrenze von 18 Jahren für eine Teilnahme an bewaffneten Konflikten einsetzt. In der Entwicklungszusammenarbeit soll sie verstärkt darauf achten, die Demobilisierung und Resozialisierung von Kindersoldaten zu fördern. In internationalen Gremien soll die Bundesregierung darauf hinwirken, in allen Friedensabkommen die Abrüstung von Kindern und Maßnahmen zu deren Reintegration in die Gesellschaft festzuschreiben.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9902003
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