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130/1999
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UNTERNEHMENSSTEUERREFORM ERFORDERLICH

Bonn: (hib) fi- Bei der Unternehmensteuerbelastung in Deutschland besteht Reformbedarf. In dieser Einschätzung waren sich die Sachverständigen in einer öffentliche Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch weitgehend einig. Erörtert wurde bei der Anhörung die Unternehmenssteuerbelastung im internationalen Vergleich. Dabei wurde aus dem Kreis von 31 Experten von Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden wiederholt darauf hingewiesen, daß es schwierig sei, zu diesem Komplex wegen der unterschiedlichen Berechnungsmethoden und Steuersysteme allgemein gültige Aussagen zu treffen. Von der OECD wurde aber angeordnet, daß gewisse Aussagen gemacht werden könnten, die für eine Steuerreform nützlich seien. Von Abgeordneten wurde bedauert, daß es wegen der großen Bandbreite methodischer Ansätze auf Fachebene nicht gelungen sei, sich auf angemessene und anwendbare Meßmethoden zu verständigen. Unterschiedlich und zum Teil stark kontrovers waren die Ansichten die von den Sachverständigen in der Diskussion zu drei Themenkreisen vertreten wurden. Hierbei ging es neben den methodischen Fragen bei der Ermittlung der Steuerbelastung um die tatsächliche Belastung einschließlich der Standortfrage sowie um künftige Perspektiven.

Nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) liegt Deutschland nicht nur mit den Unternehmenssteuersätzen, sondern auch mit der effektiven Steuerlast im internationalen Vergleich weit oben. Andere Experten meinten allerdings, daß die Berücksichtigung aller Komponenten, den Vorwurf, Deutschland sei ein Hochsteuerland, nicht rechtfertigen würden. Da aber der nominale Spitzensteuersatz bei Investitionsentscheidungen eine Rolle spiele, sei es ratsam die Steuern zu senken. Von der Wirtschaft wurde auch angemerkt, daß es zwar in Ordnung gewesen sei, Abschreibungskünstler gesetzlich einzuschränken, dabei sei man aber weit über das Ziel hinausgeschossen. Kritisiert wurde auch, daß in anderen EU-Staaten Absprachen zwischen Finanzbehörden und Unternehmen über die Besteuerung getroffen würden. Daher gelte es, die Steuersätze international wettbewerbsfähig zu machen. Auch beim Handwerk sei Deutschland keine "Insel der Seeligen", da einige EU-Länder grenzüberschreitend deutlich billiger anbieten könnten.

Nachdrücklich abgelehnt wurden von der Deutschen Bundesbank und mehreren Sachverständigen die geplante unterschiedliche Behandlung von einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinnen. Es gebe kein gutes oder schlechtes Kapital. Die geplante steuerliche Spreizung führe zu volkswirtschaftlich schädlichen Allokationen und behindere somit einen Strukturwandel. Nur eine gleichmäßige Absenkung der Besteuerung gewähre die Chance, langfristig der Steuererosion in Deutschland die Basis zu entziehen. Es sei eine schwierige Doppelaufgabe, den Haushalt zu konsolidieren und gleichzeitig die Abgaben zu senken. Es gebe aber die Möglichkeit auf Dauer einen strikteren Sparhaushalt zu fahren, nachdem die bisherigen ad-hoc-Maßnahmen keine nachhaltige Konsolidierung gebracht hätten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9913001
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