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199/1999
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RECHTSAUFFASSUNG ZU NPD-PAROLE DARSTELLEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/TG-in) Die PDS-Fraktion fordert die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage ( 14/1802) auf, ihre rechtliche Haltung zu der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS” zu erläutern. Diese Parole wist laut PDS bei NDP-Demonstrationen skandier worden. Die Fraktion fragt an, ob dies aus Sicht der Bundesregierung durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt wird. Des Weiteren wird gefragt, ob nach Meinung der Bundesregierung die bestehenden Gesetze zum Verbot und zur Verfolgung von "offensichtlichen nationalsozialistischen” Parolen ausreichen oder ob aus der Sicht der Bundesregierung Regelungsbedarf besteht. Gefragt wird außerdem, wann und warum die "Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit der Soldaten in der ehemaligen Waffen-SS” (Hiag) aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundes genommen wurde und welche organisatorischen und politischen Verbindungen es zwischen der NPD und den weiterhin bestehenden Teilorganisationen und Publikationsorganen der früheren "Hiag” gibt.

Die Abgeordneten weisen in ihrer Kleinen Anfrage auf die unterschiedlichen juristischen Meinungen hin. Während die Kölner Staatsanwaltschaft keinen für die Strafverfolgung hinreichenden Tatbestand nach Paragraph 86 und Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) festgestellt habe, betone die Zeitschrift "Neue Justiz” (Ausgabe 10/1998) die Bekämpfung symbolträchtiger Kennzeichen und den Schutzzweck des Paragraphen 86a StGB zur Verhinderung des öffentlichen Eindruck, dass sich rechtsstaatswidrige Organisationen in Deutschland ausbreiten können. Der Paragraph 86 StGB befasst sich mit der Verbreitung von Propagandaparolen, Paragraph 86a StGB mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9919905
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