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208/1999
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REGIERUNG WILL WOHNEIGENTUM WEITERHIN FÖRDERN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-vb) Für die Bundesregierung wird die Förderung von Wohneigentum auch in Zukunft ihren hohen Stellenwert behalten, die Wohneigentumsquote werde auch in den nächsten Jahren wachsen. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 14/1835) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/1646). Eine anderslautende Darstellung der Union sei somit unzutreffend. Die Fraktion hatte nach den Gründen dafür gefragt, warum die Regierung nicht an der wohnungspolitischen Zielsetzung ihrer Vorgängerin festhalte, eine Wohnungseigentümerquote in Deutschland von mindestens 50 Prozent anzustreben.

Der Antwort zufolge ist der Anteil der Haushalte nach wie vor hoch, die ihren Wohneigentumswunsch noch nicht erfüllt haben. Er werde in erster Linie von der Gruppe der 25- bis 45-Jährigen verwirklicht. Allerdings nehme einer Prognose des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung zufolge die Zahl der Haushalte in dieser Altersgruppe in absehbarer Zeit erheblich ab.

Die Regierung verweist im Übrigen darauf, die weitere Entwicklung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums sei von vielen Faktoren abhängig, die sich derzeit unterschiedlich entwickelten. Während das Zinsniveau nicht auf dem historischen Tiefstand vom Frühjahr 1999 verharrt sei, gingen von der Entwicklung bei den Erwerbskosten für Wohneigentum positive Impulse aus, da das kosten- und flächensparende Bauen zunehmend an Breite gewinne. Bei Objektkosten von 300.000 DM würden beispielsweise jährlich 100.000 Familien zusätzlich Wohneigentum schaffen können. Auch die gesamtwirtschaftlichen Perspektiven, die Steuerentlastung und die damit verbundene Einkommensentwicklungen würden als günstig eingeschätzt. Hinzu kämen die zunehmende Zahl von Erbfällen.

Laut Regierung bedeutet die Absenkung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulage auf 160.000 DM für Verheiratete und 80.000 DM für Alleinstehende lediglich eine "Korrektur von Mitnahmeeffekten”. Die hohe Förderung werde dort beibehalten, wo sie zur Eigentumsbildung entscheidend beitrage, nämlich bei Familien mit Kindern. Diese werde durch die Einführung der Kinderkomponente zusätzlich besonders berücksichtigt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920807
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