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017/2000
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EU HÄLT AN "KLARER HALTUNG" GEGEN TODESSTRAFE FEST (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-mr) Eine von der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommene Resolution, die eindeutig und ohne Einschränkungen ein weltweites Moratorium zur Vollstreckung der Todesstrafe gefordert hätte, hätte den weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe weiter gestärkt.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2495) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu Ihrem Einsatz gegen die Todesstrafe ( 14/2396) weiter darlegt, hätten sie und ihre EU-Partner aus diesem Grund einen entsprechenden Resolutionsentwurf bei der 54. Generalversammlung der Vereinten Nationen eingebracht.

Abgesehen von einer früheren, erfolglosen Initiative Italiens im Jahre 1994 habe sich die Generalversammlung mit dem Thema der Todesstrafe in jüngerer Zeit nicht beschäftigt. Im Übrigen treffe es nicht zu, dass der Resolutionsentwurf durch die Außenminister der EU abgelehnt worden sei.

Vielmehr seien sich die Außenminister bei der Tagung des Allgemeinen Rates im November 1999 einig gewesen, dass die EU "konsequent an ihrer klaren Haltung gegen die Todesstrafe" festhalten müsse.

Zu ihrer eigenen Position führt die Regierung aus, sie teile die Sorge, dass durch eine von der Mehrheit erzwungene Abänderung des Resolutionsentwurfs das Kernanliegen eines Todesstrafenmoratoriums und das langfristige Ziel der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe in Frage gestellt würde.

Aus ihrer Sicht hätte die Aufnahme des Interventionsverbots nach der UN-Charta in die Resolution zur Todesstrafe auch einen bedenklichen Präzedenzfall für andere menschenrechtliche Resolutionen dargestellt. Sie selbst habe die Bemühungen Mexikos um die Suche nach einer Kompromissformulierung für die umstrittenen Passagen des Resolutionsentwurfs begrüßt und sich aktiv an der Suche nach Kompromissformulierungen beteiligt.

Der mexikanische Vorschlag sei jedoch weder im EU-Kreis noch in der Generalversammlung der UNO zur Abstimmung gestellt worden. Vielmehr hätten sich die EU-Mitglieder entschieden, ihren Resolutionsentwurf zur Todesstrafe zurückzuziehen, da sie befürchteten, die von einer Mehrheit der UN-Mitglieder geforderten Ergänzungen würden den Entwurf so verändern und abschwächen, dass das langfristige Ziel der Abschaffung der Todesstrafe gefährdet werde.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung zudem darauf, die EU habe den Regierungen Chinas, Japans und der USA "wiederholt, unmissverständlich und öffentlich" klargemacht, dass sie die Anwendung der Todesstrafe für eine Verletzung der Menschenwürde und die Abschaffung der Todesstrafe für eine Weiterentwicklung des Menschrechtsschutzes ansehe.

Die Annahme, die EU habe aus Rücksicht auf die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen Ländern die Abstimmung über einen von ihr selbst eingebrachten Resolutionsentwurf verhindert, sei "so abwegig, dass sie keiner Entgegnung bedarf".



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001711
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