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039/2000
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KERNENERGIE-AUSSTIEG IM KONSENS MIT DER WIRTSCHAFT (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung strebt einen entschädigungsfreien Ausstieg aus der Kernenergie im Konsens mit der Elektrizitätswirtschaft an. Wie aus ihrer Antwort ( 14/2656) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/676) zum Energiekonzept der Bundesregierung hervorgeht, soll die Kernenergienutzung so zurückgeführt werden, dass es keine Entschädigungsansprüche gibt.

Dies bedeute, dass der Ausstieg sich über einen längeren Zeitraum in Schritten vollzieht. Der Neubau von Kernkraftwerken sei angesichts des Wettbewerbsdrucks im liberalisierten Markt in der Elektrizitätswirtschaft "ohnehin kein Thema". Unter diesen Voraussetzungen würden durch den Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung weder zusätzliche Kosten noch zusätzlich Emissionen verursacht, heißt es in der Antwort.

Auch seien keine zusätzlichen Strompreisbelastungen und keine zusätzlichen volkswirtschaftlichen Kosten durch den Ausstieg zu erwarten. Ob unter dem Strich volkswirtschaftliche Kosten entstehen, werde sich erst zeigen, wenn Daten über den Vollzug des Ausstiegs und über den Umbau des Energieversorgungssystems einschließlich des Aufbaus von Ersatzkapazitäten vorliegen, so die Regierung.

Nach Angaben der Industrie arbeiteten derzeit rund 40.000 Beschäftigte in der deutschen Kernenergiewirtschaft. Weitere 150.000 Arbeitsplätze seien indirekt mit ihr verbunden. Durch den Ausstieg langfristig wegfallende Arbeitsplätze müssen nach Darstellung der Regierung mit den Arbeitsplätzen verrechnet werden, die durch die notwendigen Ersatzinvestitionen in alternative Stromerzeugungsformen oder Stromeinsparungen entstehen.

Die Ersatzkapazitäten sollten errichtet werden, um die Versorgung und die Arbeitsplätze in der Stromwirtschaft zu sichern. Dazu erwartet die Regierung eine Zusicherung der Energieversorger. Sie rechnet den Angaben zufolge nicht damit, dass die Bundesrepublik nach dem Ausstieg Strom zusätzlich importieren muss.

Mittel- bis langfristig sei zu erwarten, so die Regierung, dass sich preisgünstigere Alternativen als Kernenergiestrom im liberalisierten Markt durchsetzen. In Deutschland sei lediglich das Potenzial des erneuerbaren Energieträgers Wasserkraft weitgehend ausgeschöpft.

Alle anderen erneuerbaren Energien verfügten über erhebliche Ausbaupotenziale. Genannt werden die Windkraft, die Biomasse, die Fotovoltaik und die Erdwärme. Zur Förderung der Fotovoltaik sei das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm, das seit 1999 läuft, mit rund 1,1 Milliarden DM ausgestattet worden.

Die übrigen erneuerbaren Energien würden über das Marktanreizprogramm gefördert, für das die Mittel auf 200 Millionen DM jährlich aufgestockt worden seien.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0003901
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