Finanzausschuss
DREITÄGIGE ANHÖRUNG ZUM STEUERSENKUNGSGESETZ
Berlin: (hib/VOM-fi) In einer dreitägigen öffentlichen Anhörung wird sich der Finanzausschuss von Mittwoch, 22. März, bis Freitag, 24. März, mit dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung ( 14/2683) befassen.
Gegenstand der Anhörung sind auch die Alternativvorschläge der Opposition, und zwar der Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Umsetzung einer Steuerreform für Wachstum und Beschäftigung ( 14/2903), der Antrag der CDU/CSU "Eine Steuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung" ( 14/2688), der Antrag der F.D.P. "Unternehmensteuerreform - Liberale Positionen gegen die Steuervorschläge der Koalition"( 14/2706) und der Antrag der PDS "Besteuerung der Unternehmen nach deren Leistungsfähigkeit" ( 14/2912).
13 Einzelsachverständige und 49 Verbände, Institute und Firmen werden den Ausschussmitgliedern ab Mittwoch um 9.00 Uhr zur Verfügung stehen.
Die Anhörung wird am Donnerstag, 23. März, und am Freitag, 24. März, jeweils ab 9.00 Uhr fortgesetzt. Am Mittwoch und am Freitag findet sie im Sitzungssaal der SPD-Fraktion (3 S 001) und am Donnerstag im Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion (3 N 001) des Reichstagsgebäudes statt.
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