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107/2000
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FLAT-RATS KÖNNEN INTERNET-NUTZUNG INTENSIVIEREN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Das Angebot von sogenannten Flat-Rates (Pauschalpreis für den Zugang zum Internet über das Ortsnetz der Deutschen Telekom) kann nach Auffassung der Bundesregierung zur intensiveren Nutzung des Internets beitragen.

Dies geht aus einer Antwort der Regierung ( 14/3175) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/2974) hervor.

Man dürfe sich aber nicht nur auf die Flat-Rates konzentrieren, um die Nutzung des Internets zu fördern.

So sei die gesellschaftliche Akzeptanz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien der Schlüssel für ihre breite wirtschaftliche Anwendung.

Darüber hinaus würden preiswerte und leicht zu bedienende Personal Computer und Terminals, schnelle und preisgünstige Zugriffsmöglichkeiten auf die Telekommunikationsinfrastruktur, ausreichende Netzkapazitäten und attraktive, leicht zu handhabende Anwendungen benötigt.

Durch die Beseitigung von Bildungsdefiziten, die breite Ausstattung von Schulen mit leistungsfähigen Internetanschlüssen, Fortschritte bei der Einführung der digitalen Verwaltung und die Gewährleistung des Wettbewerbs auf der Infrastrukturebene trägt die Bundesregierung nach eigener Einschätzung zu einer intensiveren Internet-Nutzung bei.

Sowohl die Entgelte für den Internet-Service-Provider als auch für den Zugang zum Internet über die Telefonleitung seien in den letzten beiden Jahren deutlich zurückgegangen.

Die hohe Marktdynamik werde weitere, deutliche Preissenkungen nach sich ziehen. Mittlerweile gebe es neben der Ankündigung preisgünstiger Schülertarife auch zahlreiche Flat-Rate-Angebote am Markt.

Vor allem die Vielfalt der Zugangstechnologien im Ortsnetz werde den Internetzugang weiter verbessern und den Wettbewerb um Telefon- und Internetkunden intensivieren.

Anbieter der angekündigten Flat-Rate ist nach Regierungsangaben die Telekom-Tochtergesellschaft T-Online.

Das Unternehmen kalkuliere sie auf der Basis von Vorleistungspreisen, die jedem vergleichbaren Online-Dienste-Anbieter zur Verfügung stünden.

Darin sei das "Angebot für Online-Dienste-Anbieter" enthalten, das speziell für die Zuführung von Verkehr aus dem Netz der Deutschen Telekom ins Internet entwickelt worden sei.

Es ermögliche den Zugriff auf die bereits vorhandene Infrastruktur der Deutschen Telekom. Die Zuführung erfolge zu zeitabhängigen Tarifen.

Dabei müsse der einzelne Internet-Service-Provider seinen Kunden auf der Basis dieser Leistung eine Flat-Rate anbieten.

Nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sei die Deutsche Telekom verpflichtet, Online-Dienste-Anbietern, die über keine eigene Internet-Infrastruktur verfügen, den Zugang zu dieser Infrastruktur der Telekom zum selben Preis anzubieten, den sie ihrer Tochter T-Online gewährt.

Um das "Angebot für Online-Dienste-Anbieter" annehmen zu können, sei es erforderlich, dass der Anbieter über eine besondere Rufnummer verfügt.

Diese Rufnummern würden von der Regulierungsbehörde vergeben und seien ausreichend vorhande, heißt es in der Antwort.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010704
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