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123/2000
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1. Untersuchungsausschuss

JUNG: IM JANUAR 2000 VON AUSLANDSVERMÖGEN DER CDU HESSEN ERFAHREN

Berlin: (hib/MAR-bn) Zum Sachverhalt des Auslandsvermögens der hessischen CDU sei ihm aus seiner Zeit als Generalsekretär der CDU Hessen unmittelbar nichts bekannt, erklärte der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der hessischen Staatskanzlei, Franz-Josef Jung, am Donnerstagvormittag vor dem Untersuchungsausschuss "Parteispenden" des Bundestags.

Sein Kenntnisstand über diese Fragen beginne mit der Information von Manfred Kanther im hessischen CDU-Präsidium am 14. Januar 2000.

Jung war von 1987 bis 1991 Generalsekretär der CDU Hessen in der Nachfolge von Manfred Kanther, gleichzeitig wurde er 1987 zum Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag gewählt.

Wie Jung angab, habe ihm Kanther bei Amtsübergabe erklärt, er müsse sich um alles kümmern, nur nicht um die Finanzen.

Dies mache Prinz Wittgenstein in hervorragender Weise. Er habe dies zur Kenntnis genommen und sich an die klare Trennung zwischen Schatzmeisterei und Generalsekretär gehalten, so Jung weiter.

Jung machte Ausführungen zum praktizierten Verfahren bei der Haushaltsaufstellung. In seiner Amtszeit habe es dabei keine Auseinandersetzungen über Ausgaben, die er zu tätigen hatte, gegeben.

Er seinerseits habe nicht nach der Herkunft der Einnahmen oder von Spenden gefragt, auch nicht nach der Herkunft eines zu seiner Zeit im Rechenschaftsbericht ausgewiesenen Vermächtnisses gefragt.

Eine Erbschaft sei kein Tatbestand außerhalb der Norm gewesen.

Seiner Erinnerung nach, so Jung auf Nachfrage, habe die Partei Konten bei der Commerzbank und bei der Wiesbadener Volksbank unterhalten, die bei der Geschäftsstelle geführt wurden.

Von anderen Konten oder einem "schwarzen Kassenbuch" habe er keine Kenntnis gehabt. Auf die Vorgänge um den ehemaligen Finanzbuchhalter der hessischen CDU, Franz-Josef Reischmann, der ebenfalls am Donnerstag noch vor dem Ausschuss aussagen sollte, angesprochen, erklärte Jung, die hessische CDU sei im Sommer 1992 durch eine Kassenprüfung auf Unterschlagungen mittels manipulierter Barschecks aufmerksam geworden.

Zu diesem Zeitpunkt sei er nicht mehr Generalsekretär gewesen. Da einige Schecks seine Unterschrift getragen hätten, sei er nach einem Gespräch mit Manfred Kanther, dem damaligen Landesvorsitzenden der CDU Hessen, und Horst Weyrauch, dem Wirtschaftsprüfer, zusammen mit Weyrauch zu Reischmann gefahren, um ihn mit dem Unterschlagungsverdacht zu konfrontieren.

Nach Angaben Jungs hat Reischmann bei diesem Gespräch seine Verfehlungen gestanden und bereut. Weyrauch habe damals den Verzicht auf eine strafrechtliche Verfolgung vorgeschlagen, wenn Reischmann unter Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses bei der CDU ein notarielles abstraktes Schuldanerkenntnis abgebe sowie sein Privatvermögen zur Abdeckung des Schadens zur Verfügung stelle.

Reischmann sei einverstanden gewesen. Damals sei von einer Schadenssumme in Höhe von einer Million DM ausgegangen worden. Die in einem Weyrauch-Bericht von 1993 festgestellte Schadenshöhe von 2,2 Millionen DM sei noch nicht bekannt gewesen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012301
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