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168/2000
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Haushaltsausschuss/Finanzausschuss

GUTACHTER GEGEN AUSLAGERUNG DES SCHULDENVERWALTUNG DES BUNDES

Berlin: (hib/MIK-hh) Der Bundesrechnungshof, die Deutsche Bundesbank und die Bundesschuldenverwaltung halten eine Auslagerung des Schuldenmanagements des Bundes für nicht notwendig.

Dies wurde am Mittwochvormittag in einer gemeinsamen Sitzung des Haushaltsausschusses und des Finanzausschusses deutlich, an der die Vertreter der drei Institutionen als Gutachter teilnahmen.

Zur Frage der Wirtschaftlichkeit erläuterte die Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel, dass sich konkrete Zinsersparnisse nach der jeweiligen Kapitalmarktsituation richteten und somit nicht genau vorausgesagt werden könnten.

"Zinseinsparungen lassen sich jedoch kaum durch eine bloße Neuorganisation des Schuldenmanagements erreichen", sagte sie.

Auch hielt sie die vom Ministerium angegebenen Ersparnisse von bis zu 1,4 Milliarden DM für zu hoch. "Wenn überhaupt" rechne sie eher mit Ersparnissen von 442 Millionen DM bis 626 Millionen DM in zehn Jahren.

Zur Argumentation, dass nur mit einer Auslagerung entsprechend hochqualifizierte Führungskräfte im Bankenmarkt geworben werden könnten, erklärte sie, dass die Auslagerung unverhältnismäßig sei, wenn dafür lediglich "eine Hand voll Händler und einige Führungskräfte für Konzeption und Planung" gewonnen werden sollten.

Bundesbankvizepräsident Jürgen Stark betonte, dass dies eine politische Entscheidung sei; sie müsse auch politisch verantwortet werden.

Wenn schon eine ausgelagerte GmbH gegründet werden sollte, sei es wichtig, dass eine konsequente und überzeugende Arbeitsteilung vorgesehen werde.

Über Jahrzehnte aufgebauten Marktverbindungen sollte vertraut werden; dies sei gerade in einer Zeit verschärften Wettbewerbs im Euroraum wichtig.

Demgegenüber verteidigte Finanzminister Hans Eichel (SPD) nochmals die geplanten Änderungen im Schuldenmanagement, bei denen als erster Schritt die Gründung einer ausgelagerten GmbH vorgesehen ist.

Die Bundesregierung müsse sich nach der Einführung des Euro auf eine neue Situation im Euroraum einstellen, betonte er "Wir wollen niedrige Schulden günstig finanzieren".

Er warnte vor einer "Hängepartie" und kündigte an, dass die weiteren Maßnahmen unmittelbar nach der Sommerpause umgesetzt werden könnten.

Unterstützt wurde er dabei von Sprechern der Regierungskoalitionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es liege im dringenden Interesse der Bundesrepublik Deutschland, schnell zu entscheiden.

Außerdem kündigten sie an, dass die Rechte des Parlaments gestärkt würden und dass das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes erhalten bleiben solle.

Auch die F.D.P.-Fraktion sprach sich für eine privatrechtliche Lösung aus. Demgegenüber kritisierten die Fraktionen von CDU/CSU und PDS die Pläne.

Ein "solcher Verriss des Bundesrechnungshofes" sei ihm in seiner Tätigkeit noch nicht vorgekommen, hieß es dazu.

In diesem Bereich sei durch Gesetze der Gestaltungsspielraum der Regierung beschränkt. Nach Meinung der Union kann die Regierung "gar nicht privatisieren", sondern nur einige Akteure auswechseln.

Die Fraktion zeigte kein Verständnis für die Eile und hielt es für "unglaublich", wie die Regierung mit den Bedenken der Gutachter umgehe.

Demgegenüber wies der Sprecher der Bündnisgrünen darauf hin, dass alle Gutachter auch "in eigener Sache" betroffen seien.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016805
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