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171/2000
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SOZIALEN WOHNUNGSBAU AUF WOHNGELDGESETZ UMLENKEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-vb) Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus soll im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes auf die Förderung nach dem Wohngeldgesetz umgelenkt werden.

Dafür tritt die F.D.P. in einem Antrag ( 14/3676) ein. Die Regierung solle eine Wohngeldnovelle vorlegen und die bisherigen Fördermittel des Bundes und der Länder sollten zur dauerhaften Leistungsverbesserung beim Wohngeld verwendet werden.

Die Zuständigkeiten und die Kompetenzen für die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus sollten den Ländern vollständig überlassen werden, fordern die Liberalen weiter.

Sie verlangen, dass die Regierung die im Rahmen der bereits beschlossenen Wohngeldnovelle vorgenommenen Kürzungen der Eigenheimförderung zurücknimmt.

Die Regierung habe den sozialen Wohnungsbau zu einer "wohnungspolitischen Restgröße" zusammengeschmolzen, schreiben die Antragsteller zur Begründung.

Der bürokratische Aufwand des Bundes stehe im krassen Missverhältnis zur Höhe der Förderung. Vor diesem Hintergrund sei eine Reform zum Erhalt des bestehenden Regelwerks überflüssig.

Der Gesetzgeber sollte stattdessen die Gelegenheit nutzen, um auf Bundesebene im Sinne des Bürgergeld-Gedankens ein Gesetz und eine Transferstelle abzuschaffen und die freiwerdenden Mittel zu Gunsten einer Leistungsnovelle des Wohngelds einsetzen.

Damit würde in den Augen der Liberalen die direkte, einkommensbezogene Unterstützung deutlich gestärkt.

Die klassische Förderung des sozialen Wohnungsbaus würde abgeschafft und das Leistungsvermögen der Mieter und auch der Eigentümer auf diese Weise verbessert.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0017104
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