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179/2000
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NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG BEIBEHALTEN (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/RAB-vb) Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung über zu erwartende Eingriffe in die Natur und Landschaft hat sich nach Meinung der Bundesregierung bewährt, so dass gesetzliche Änderungen nicht nötig sind.

Dies geht aus einer Unterrichtung ( 14/3652) hervor, in der die Regierung über Erfahrungen mit einer 1998 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzes berichtet.

Danach kann ein Bauleiter den Angaben zufolge im Rahmen der Abwägung entscheiden, inwiefern durch ein Bauvorhaben zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden und ausgeglichen werden sollen.

Durch die Reform ist ein umfangreicher Ausgleichsbegriff geschaffen worden, der auch Ersatzmaßnahmen im Sinne der Naturschutzgesetze einschließt.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen können auf den Baugrundstücken oder im sonstigen Geltungsbereich des Bebauungsplans festgesetzt werden.

In den Augen der Regierung ist nach Auswertung der Länderberichte und der Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände erwiesen, dass die Regelungen praktikabel sind und zu fachlich akzeptablen Lösungen der Eingriffs-Ausgleichs-Problematik führen.

Einzelne Defizite könnten durch Schulung und Fortbildung in den nächsten Jahren abgebaut werden. Auch eine Ausnahmeregelung, wonach Bundesländer einzelne Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen von der Eingriffsregelung befreien können, soll nach dem Willen der Regierung nicht verlängert werden.

Die Exekutive räumt in der Unterrichtung ein, dass ein flächendeckendes Bild von der Neuregelung noch nicht ermittelt werden konnte, da diese erst vor zweieinhalb Jahren in Kraft getreten sei.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0017907
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