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185/2000
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ZUSCHUSS ZUR KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG NICHT ABSENKEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/RAB-as) Die Bundesregierung plant keine weitere Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialversicherung.

Dies erklärt sie in der Antwort ( 14/3728) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/3049). Die Höhe des Zuschusses werde gegebenenfalls erneut erörtert, wenn die Ergebnisse einer Überprüfung des Selbstvermarktungsanteils vorlägen.

Diese werde voraussichtlich im Laufe des Jahres 2001 abgeschlossen. Weiter heißt es, zur Künstlersozialabgabe seien auch Unternehmer verpflichtet, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für ihre Zwecke zu nutzen.

Von dieser Vorschrift würden vor allem Unternehmer erfasst, die für die Gestaltung ihrer Produkte oder für Verpackungen Entwürfe von Künstlern anfertigen lassen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018514
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