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230/2000
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MEHR BUNDESMITTEL FÜR REGIONALFÖRDERUNG NICHT IN SICHT (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-wi) Die Bundesregierung sieht nach eigenen Angaben grundsätzlich keinen Spielraum, das derzeitige Niveau der Mittelausstattung für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) anzuheben.

In ihrer Antwort ( 14/4112) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 14/3353) verweist sie in diesem Zusammenhang auf das Ziel einer dauerhaften Konsolidierung des Bundeshaushalts.

Ungeachtet dieser Tatsache, so die Regierung weiter, gebe sie Investitionen in Bildung und Forschung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Hochschulbau" Priorität.

Nachdem bereits im vergangenen Jahr der entsprechende Ansatz um 200 Millionen DM erhöht worden sei, sei für das kommende Haushaltsjahr geplant, den Bundesanteil erneut auf dann knapp 2,22 Milliarden DM anzuheben.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird die Regierung darauf drängen, den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Regionalförderung "wieder in ausreichendem Maße" herzustellen.

Entsprechende Regelungen der EU-Kommission müssten deshalb flexibilisiert werden. Auch die in Brüssel verfügte Reduzierung der Fördergebiete in Deutschland dürfe nicht dazu führen, dass die Bundesrepublik gegenüber vergleichbaren Mitgliedstaaten benachteiligt werde.

Die Bundesregierung erwartet nach eigenen Worten außerdem für diesen Herbst erste Überlegungen der Kommission für die Regionalpolitik in einer erweiterten EU.

Dabei müssen nach Ansicht Berlins alle bisherigen Förderziele eine kritische Bewertung erfahren. Zu prüfen sei auch die Alternative, nach dem Jahre 2006 nur noch die wirtschaftlich schwächsten Mitgliedstaaten in den Genuss von EU-Strukturhilfen kommen zu lassen.

Im Gegenzug müssten dann wohlhabenderen EU-Mitgliedern größere Freiräume für ihre nationale Regionalpolitik eingeräumt werden.

Die Regierung verweist in ihrer Antwort auf die Unions-Anfrage ferner darauf, sie habe gemeinsam mit ihren EU-Partnern dafür Sorge getragen, dass Pläne der Kommission für eine neue Strukturfondsverordnung in der vorgelegten Form nicht umgesetzt worden seien.

Diese hätten dazu geführt, den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten deutlich einzuengen und spiegelbildlich dazu die Einflussmöglichkeiten Brüssels zu erweitern.

Auch in der mittlerweile modifizierten Form räume die neue Strukturfondsverordnung der Kommission einen maßgeblichen Einfluss auf die Bedingungen ein, zu denen Strukturfördermittel von den Mitgliedstaaten für eine Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur verwendet werden dürfen.

Die Bundesregierung sei aber bemüht, die Kontrollkompetenzen der Kommission auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.

Die Regierung erklärt im Übrigen, sie habe gegen eine Entscheidung der Kommission vom 20. März dieses Jahres, Deutschland in den alten Bundesländern und Berlin ein GA-Fördergebiet von nur noch 17,7 Prozent der Bevölkerung zuzugestehen, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erhoben.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0023003
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