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318/2000
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Antrag/Kultur

NATIONALE UND REGIONALE KULTUR GEGEN EUROPÄISCHE INSTITUTIONEN VERTEIDIGEN

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat in einem geeinten Europa die Aufgabe, die Unterschiede nationaler und regionaler Kulturen gegenüber den europäischen Institutionen zu verteidigen.

Dies stellt die F.D.P. in einem Antrag ( 14/4911) fest. Danach soll der Deutsche Bundestag auch die grundgesetzlich festgelegte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Kulturpolitik bekräftigen.

Ungeachtet dieser verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung solle sich das Parlament zu seiner "Verantwortung für die Erhaltung herausragender deutscher Kulturgüter und -institutionen" bekennen.

Anlass für die Initiative der Liberalen ist die "wieder aufgeflammte Diskussion" über Inhalt und Umfang bundesdeutscher Kulturpolitik.

Dabei werde der Idee einer eigenständigen Bundeskultur die Vorstellung der Länder von einer gesamtdeutschen Kulturpolitik gegenübergestellt.

Kern dieser Diskussion sei die Frage nach der Bedeutung des Kulturföderalismus im Deutschland und Europa des 21. Jahrhunderts.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031802
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