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017/2001
Stand: 23.01.2001
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Auch Vermögensverluste nicht verurteilter NS-Widerstandskämpfer ausgleichen

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Wer während des nationalsozialistischen Regimes zwischen 1933 und 1945 Widerstandskämpfer war, vor Kriegsende aber nicht mehr ermittelt oder verurteilt wurde, soll auch dann sein Vermögen zurückerhalten, wenn ihm dies später unter Besatzungsrecht entzogen wurde. Dies fordert die F.D.P. und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/5091) zur Änderung des Vermögensgesetzes vorgelegt. Es sei mit Gerechtigkeitsmaßstäben nicht zu vereinbaren, dass Menschen, die aktiv gegen den NS-Staat Widerstand geleistet hätten, einem Urteil des Nazi-Regimes aber seinerzeit entgangen und anschließend beispielsweise durch die "Bodenreform" in der sowjetischen Besatzungszone um ihr Hab und Gut gebracht worden seien, nunmehr keine Ansprüche nach dem Vermögensgesetz hätten. Für jene besonderen Fälle sei deshalb gesetzlich ein Zugang zur Wiedergutmachung zu öffnen. Die Freien Demokraten verweisen in diesem Zusammenhang auf eine Schätzung von Verfolgtenorganisationen, der zufolge es sich um weniger als zehn Fälle handele.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_017/01
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