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046/2001
Stand: 15.02.2001
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Weibliche Genitalverstümmelung im In- und Ausland bekämpfen

/Menschenrechte/Große Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Der Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelungen im In- und Ausland ist Thema einer Großen Anfrage von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/5285). Angaben der Koalitionsfraktionen zufolge werden nach wie vor weltweit pro Jahr etwa zwei Millionen Mädchen an ihren Geschlechtsorganen verstümmelt. Insgesamt seien etwa 130 Millionen Frauen betroffen, von denen die meisten in Afrika lebten. Durch Migration und Flucht seien viele Familien aus Ländern, in denen Genitalverstümmelungen praktiziert würden, nach Deutschland gekommen und hielten hierzulande vielfach an dieser Praxis fest. Schätzungsweise 21.000 von Genitalverstümmelungen betroffene Mädchen und Frauen lebten in Deutschland, so die Abgeordneten weiter. Mit Blick auf eine vom Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Resolution zu diesem Thema ist es nach Ansicht von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen an der Zeit, Fortschritte beim Kampf gegen die Genitalverstümmelungen zu überprüfen.

Die Koalitionsfraktionen erwarten von der Bundesregierung unter anderem Auskunft, in welcher Weise diese den gemeinsamen Plan der Weltgesundheitsorganisation, des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen und des UN-Bevölkerungsfonds fördert, die Genitalverstümmelung abzuschaffen. Auf welche Art und Weise die Regierung ferner gegenüber UNO-Mitgliedstaaten, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird, darauf dringt, dass internationale Menschenrechtsstandards innerstaatlich eingehalten werden, ist ebenfalls von Interesse. Die Regierung soll außerdem darlegen, welche konkreten Beispiele es dafür gibt, dass sie Mittel aus der Entwicklungszusammenarbeit verstärkt an solche Länder vergibt, deren Regierungen erkennbare Anstrengungen unternehmen, auf ein gesetzliches Verbot und eine tatsächliche Abschaffung der Genitalverstümmelung hinzuwirken.

SPD und B90/Grüne fragen ferner danach, mit welchen Mitteln der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sich die Regierung an mit Genitalverstümmelung befasste Zielgruppen in Deutschland wendet, um über sämtliche Aspekte des Eingriffs und seiner Folgen aufzuklären. Die Koalitionsfraktionen wollen auch wissen, wie die Regierung die Strafverfolgungspraxis in der Bundesrepublik im Hinblick auf hierzulande geplante und durchgeführte Genitalverstümmelungen bewertet. Nicht zuletzt erwarten Sozialdemokraten und Bündnisgrüne Auskunft darüber, ob die Regierung bereit ist, auf einen gesicherten Aufenthaltsstatus von geschlechtsspezifisch verfolgten Frauen hinzuwirken. Dies könne beispielsweise geschehen, indem Genitalverstümmelung als Asylgrund bzw. als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft anerkannt werde, wie dies zahlreiche Flüchtlings- und Frauenorganisationen seit langem forderten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_046/04
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