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103/2001
Stand: 05.04.2001
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Betriebsrat erst in Unternehmen ab 20 Beschäftigten bilden

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) In Zukunft soll es erst in Unternehmen ab 20 Beschäftigten möglich sein, einen Betriebsrat zu bilden. Dies fordert die Fraktion der F.D.P. in einem Antrag ( 14/5764). Des Weiteren wollen die Abgeordneten für die Betriebsratbildung ein Wahlquorum von mehr als 50 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer zur Bedingung machen. Auch will die Fraktion die Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat reduzieren, so dass in Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern die Arbeitnehmervertretung aus einem Mitglied besteht und in Betrieben bis zu 150 zwei Betriebsräte vorhanden sind. Betriebsräte sollen nach dem Willen der Liberalen erst dann freigestellt werden können, wenn ein Unternehmer mehr als 500 Beschäftigte hat. Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sollen an die Leistungsfähigkeit kleiner und mittelständischer Betriebe angepasst werden. So sollen sie in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmungsrechte nur dann erhalten, wenn das Unternehmer mehr als 300 wahlberechtigte Arbeitnehmer hat. Den Schwellenwert für die Mitbestimmung bei personellen Einzelentscheidungen wollen die Liberalen von 20 auf 50 Beschäftigte anheben.. Außerdem fordert die F.D.P., das Verfahren im Betriebsverfassungsgesetz zu vereinfachen und zu beschleunigen und einen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers einzuführen. Dieser solle dann greifen, wenn der Betriebsrat gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt, indem er die Entscheidungen über unterschiedliche Sachverhalte in unzulässiger Weise miteinander verknüpft.

Die Abgeordneten erläutern, nach fast 30 Jahren sei es nötig, die betriebliche Mitbestimmung zu modernisieren, damit sie der Entwicklung zu mehr Individualisierung, Flexibilisierung, Entbürokratisierung und Betriebsautonomie Rechnung tragen könne. Insbesondere seien die Verfahren und Regelungen der betrieblichen Mitbestimmung an die Leistungsfähigkeit kleinerer und mittlerer Betriebe anzupassen. In Zeiten der Globalisierung seien Schnelligkeit und Entscheidungen und Innovationsgeschwindigkeit hohe Güter. Ohne sie entstünden für deutsche Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland deutliche Wettbewerbsnachteile gegenüber den internationalen Mitbewerbern. Viele der neuen Unternehmen hätten bewiesen, dass die Arbeitswelt auch ohne Betriebsrat und ohne gewerkschaftlichen Einfluss funktionieren könne. Etwa zwei Drittel aller Betriebe komme ohne institutionalisierte Arbeitnehmervertretung aus. Das bestehende Betriebsverfassungsgesetz lege umfangreiche Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung fest. Im Gegensatz zu den Zeiten der letzten Ausweitung der Rechte im Jahre 1972 herrsche heute keine Vollbeschäftigung. Immer mehr Unternehmen stünden in unmittelbarem, vor allem europäischem Wettbewerb mit Unternehmen, die keinem oder einem wesentlich geringeren Mitbestimmungsgrad unterlägen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_103/02
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