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107/2001
Stand: 10.04.2001
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Gelder für Simbabwe auf ein Mindestmaß zurückfahren

/Entwicklungszusammenarbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU tritt dafür ein, die staatliche Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit Simbabwe auf ein für die Armutsbekämpfung notwendiges Mindestmaß zurückzufahren. Dafür sei die Kooperation mit der "simbabwischen Zivilgesellschaft" über Kirchen, politische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen massiv zu verstärken, heißt es in einem Antrag der Fraktion ( 14/5757).

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich deutlicher als bisher gegenüber der Regierung Simbabwes für eine Respektierung der Demokratie und der Menschenrechte, für Rechtsicherheit und die Unabhängigkeit der Rechtsprechung einzusetzen.

Auch sollte sie sich gegen die Aufstachelung zu Gewalttaten und weitere Farmbesetzungen sowie gegen ein weiteres militärisches Engagement im Kongo aussprechen. International sollte sie darauf hinarbeiten, so die Union, dass auch die anderen Gebernationen, die EU sowie die multilateralen Institutionen sich zu einer einheitlichen Position in diesem Sinne verpflichten.

Die Regierung sollte sich ferner in Simbabwe und anderen Ländern der Region dafür stark machen, dass freiwillige, von der Rechtsordnung gedeckte Landreformen stattfinden und diese bei soliden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen finanziell sowie mit Ausbildungs- und Agrarkreditprogrammen unterstützen.

Zur Begründung heißt es, die politische und wirtschaftliche Krise, in die Präsident Mugabe und seine Regierung Simbabwe gerissen hätten, werde immer tiefer. Immer noch würden Unsummen in den umstrittenen Einsatz der simbabwischen Armee im Kongo-Konflikt investiert.

Gleichzeitig stünden Wirtschaft und Währung kurz vor dem Kollaps. Etwa 1.700 illegal besetzte Farmen seien immer noch nicht an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben worden. Auch die Demokratie und die Unabhängigkeit der Rechtsprechung seien in dem Land ernsthaft gefährdet, so die Unionsfraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_107/03
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