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110/2001
Stand: 12.04.2001
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Ende 1999 rund 1,8 Millionen Pflegebedürftige

/Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Ende 1999 gab es rund 1,8 Millionen Pflegebedürftige in der sozialen Pflegeversicherung. Dies geht aus dem zweiten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung ( 14/5590) vorgelegt hat. Während 1,28 Millionen Menschen ambulante Leistungen erhalten hätten, bekamen 550.000 Pflegebedürftige vollstationäre Leistungen. Laut Bundesregierung waren von den ambulant Pflegebedürftigen 52,5 Prozent der Pflegestufe I, 36,9 Prozent der Pflegestufe II und 10,9 Prozent der Pflegestufe III zugeordnet. Rund 1.200 Personen der Stufe III seien als Härtefall mit einem Sachleistungsanspruch bis zu 3.750 DM monatlich anerkannt worden. Die soziale Pflegeversicherung habe 1999 erstmals einen geringfügigen Ausgabenüberschuss in Höhe von 6 Millionen DM gehabt, so dass der Mittelbestand dadurch auf 9,68 Milliarden DM zum Jahresende 1999 zurückgegangen sei. Trotz des erstmaligen geringfügigen Defizits seien die Einnahmen wieder stärker gestiegen als im Vorjahr und der Ausgabenanstieg habe sich abgeflacht. Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass sich der Anstieg der Pflegebedürftigenzahl im Verhältnis zum bisherigen Verlauf abschwächt. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die zur Verfügung stehenden Leistungen mittlerweile bei den Betroffenen bekannt seien und anfängliche Verzögerungen bei der Begutachtung und Leistungsbewilligung nun nicht mehr auftreten.

Laut Unterrichtung ist Pflegebedürftigkeit ein Schicksal, das sich stark auf den Personenkreis der Hochbetagten konzentriert. Zum Zeitpunkt Ende 1999 seien bei den ambulant Pflegebedürftigen knapp 45 Prozent und im stationären Bereich sogar gut 60 Prozent älter als 80 Jahre gewesen. Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen sei auf Grund der höheren Lebenserwartung Frauen. Bei den stationär Pflegebedürftigen betrage ihr Anteil gut 75 Prozent und im ambulanten Bereich 65 Prozent. Weiter heißt es, von den Leistungsarten habe nach wie vor das Pflegegeld die größte Bedeutung. Im Jahresdurchschnitt 1999 hätten 52 Prozent der Leistungsempfänger diese Leistungsart gewählt. 26 Prozent hätten sich für die vollstationäre Pflege und 10 Prozent für Kombinations- und 8 Prozent für Pflegesachleistungen entschieden.

Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich die Pflegeversicherung in den sechs Jahren ihres Bestehens trotz einer vielfach kritischen Berichterstattung als ein wichtiger Baustein bei der Absicherung sozialer Risiken erwiesen, der bereits vielen Menschen geholfen habe und weiterhin helfen werde. Die Akzeptanz der Pflegeversicherung in der Bevölkerung sei sehr groß. Die Veränderungen durch die Pflegeversicherung würden durch die Betroffenen und ihre Angehörigen ganz überwiegend positiv bewertet. Für notwendige und/oder sinnvolle Veränderungen bestünden allerdings vielfach keine oder allenfalls nur geringe finanzielle Spielräume. Dies führt die Exekutive auf die nach wie vor geltenden Rahmenbedingungen für die Pflegeversicherung, insbesondere den gesetzlich festgelegten Beitragssatz in Höhe von 1,7 Prozent, zurück. Eine Integration der sozialen Pflegeversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung lehnt die Bundesregierung ab. Eine eigenständige Pflegeversicherung sei nach wie vor sachgerecht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_110/10
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