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145/2001
Stand: 28.05.2001
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"Keine Verfestigung rechtsextremistischer Strukturen über Strafgefangene"

/Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Eine Verfestigung rechtsextremistischer Strukturen über in Deutschland einsitzende Strafgefangene gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht. Die Regierung beruft sich in ihrer Antwort ( 14/6131) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5949) dabei auf Angaben der Bundesländer anlässlich einer Tagung im September 2000. Diese hätte seinerzeit ergänzend deutlich gemacht, eine Betreuung der Insassen durch die neonazistische "Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG) in den Vollzugsanstalten spiele "keine nennenswerte Rolle". Zudem hat sich laut Antwort der Strafvollzugsaus-

schuss der Länder bei einer Tagung im Oktober vergangenen Jahres auf Wunsch des Bundesjustizministeriums auch mit der Behandlung von rechtsextremistischen Straftätern im Justizvollzug befasst. Dort habe sich gezeigt, dass das Problembewusstsein bei allen Ländern ausgeprägt sei.

Laut Antwort betreut die HNG nach eigenen Angaben zwischen 50 und 100 Gefangene, die in einem monatlich erscheinenden Nachrichtenblatt der Organisation namentlich genannt würden. Im vergangenen Jahr und bis einschließlich März 2001 seien Inhaftierte aus nahezu 70 Justizvollzugsanstalten (JVA) in 13 Bundesländern aufgeführt. Nur in wenigen JVA (etwa 10) verbüßten mehr als zwei dieser Gefangenen ihre Haftstrafen, so die Regierung weiter. Durch Inhalte in der Publikation "Nachrichten der HNG" werde der Eindruck vermittelt, dass insbesondere Delikte wie das Verbreiten von Propagandamitteln für verfassungswidrige Organisationen, das Verwenden von deren Kennzeichen oder die Volksverhetzung mit rechtsextremistischem Hintergrund nicht strafwürdig seien. Entsprechende Verurteilungen, so die Argumentation dort, seien vielmehr Ausdruck nicht zu rechtfertigender staatlicher Unterdrückung. So werde einem Unrechtsbewusstsein potenzieller Straftäter entgegengewirkt. Dies könne durchaus im Einzelfall die Hemmschwelle für die Begehung rechtsextremistischer Straftaten mindern.

Die Regierung teilt im Übrigen mit, die HNG habe in den letzten Jahren steigende Mitgliederzahlen (2000: 550) melden können. Sie führt dies darauf zurück, dass die HNG die einzige bundesweite neonazistische Organisation sei und eine "gewisse Anziehungskraft" insbesondere für Neonazis und Skinheads besitze. Der HNG gehörten im Übrigen ehemalige Mitglieder nahezu aller verbotenen rechtsextremistischen Organisationen an, ohne dass sich dies im Einzelnen quantifizieren lasse.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_145/04
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