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168/2001
Stand: 20.06.2001
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Für besseren Lärmschutz an Bundesautobahnen eingesetzt

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Für besseren Lärmschutz an Bundesautobahnen hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschlossen die Mitglieder am Mittwochvormittag einvernehmlich, die entsprechende Eingabe dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) "zur Erwägung" zu überweisen.

In der Petition setzt sich eine Bürgerinitiative für aktive Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 2 im Bereich Bielefeld - Sennestadt ein. Die Petenten verweisen auf das gestiegene Verkehrsaufkommen sowie auf benachbarte Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte, in denen ebenfalls aktive Lärmschutzmaßnahmen verwirklicht worden seien. Das BMVBW schloss sich in seiner vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme Ausführungen des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Verkehr gegenüber dem nordrhein-westfälischen Petitionsausschuss an. Danach könne der von den Petenten angesprochenen Autobahnabschnitt der A 2 nur auf der Grundlage der Lärmsanierung beurteilt werden; Lärmschutz auf der Grundlage der Lärmvorsorge komme nicht in Betracht. Ein auf der Grundlage der sogenannten Härtefallregelung 1984 erstellter Lärmentwurf habe für diesen Bereich festgestellt, dass die Kosten für aktive Lärmschutzmaßnahmen in keinem Verhältnis zum Schutzzweck stünden. Eine Neubewertung auf Grund der 1990 gesenkten Vorsorgegrenzwerte sei nicht möglich, da die Härtefallregelung aufgehoben worden sei. Eine Ausnahme gelte nur für die Fälle, wo Lärmschutzmaßnahmen den betroffenen Eigentümern "schriftlich" zugesichert worden seien. Eine solche Zusicherung sei für den Teilabschnitt Bielefeld - Sennestadt nicht gegeben worden, heißt es in der Stellungnahme.

Nach Auffassung der Petitionsausschüsse des Bundestages und des nordrhein-westfälischen Landtages ist den betroffenen Bürgern jedoch unter dem Gesichtspunkt der Fairness nicht zu vermitteln, dass ihnen kein Lärmschutz auf der Grundlage der Lärmvorsorge zustehe. Bei de 1984 erstellten Verkehrsprognose hätte die "außerordentliche Verkehrszunahme" nach der deutschen Einheit nicht berücksichtigt werden können. Bei höheren Schaltemissionen wären auch aktive Schallschutzmaßnahmen vertretbar gewesen. Die neuerliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sei nur deshalb unterblieben, weil es den Betroffenen nicht gelungen sei, rechtzeitig schriftliche Zusagen zu erhalten. Angesichts der großen Zahl der Betroffenen und der enormen Steigerung der Verkehrsbelastung für die A 2 schlägt der nordrhein-westfälische Petitionsausschuss vor, dass die Bundesregierung in diesem besonderen Fall die Übergangsregelung noch einmal anwenden solle. Diesem Anliegen schloss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages an.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_168/02
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