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177/2001
Stand: 25.06.2001
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Handel fürchtet schärferen Wettbewerb nach Wegfall des Rabattgesetzes

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie/Rechtsausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Die ersatzlose Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung kann nach Meinung des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und des Zentralverbandes Gewerblicher Verbundunternehmen den Wettbewerb weiter verschärfen. Darauf weisen die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme zur heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses und des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Aufhebung des Rabattgesetzes ( 14/5441) und der Zugabeverordnung ( 14/5594), zum Gesetzentwurf der F.D.P. zur Anpassung des deutschen Zugaberechts an die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ( 14/4424) sowie zu einem Antrag der CDU/CSU "Innovation und fairer Wettbewerb im Handel nach Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung" ( 14/5751) hin.

Bereits jetzt gebe es Anzeichen, heißt es darin, dass Großunternehmen kleinere Anbieter aus dem Markt drängen und Kundenströme durch eine Beeinflussung des Verbraucherverhaltens kanalisieren. Der Verlust an Preistransparenz werde dazu führen, dass sich ein großer Teil der Verbraucher für Kundenbindungssysteme entscheide, weil hier Rabatte oder Zugaben erlangt werden könnten, ohne in jedem Einzelfall verhandeln zu müssen. Der Deutsche Reisebüro-Verband befürchtet, marktbeherrschende Unternehmen könnten ihre Finanzkraft dazu nutzen, mit Hilfe von Kundenbindungsprogrammen ihre kleineren und mittleren Mitbewerber vom Markt zu verdrängen. Daher sollten im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergänzende Regelungen geschaffen werden. Eine Zugabe sollte unter anderem nur dann zulässig sein, wenn sie mit der Hauptleistung sachlich oder handelsüblich in Beziehungen steht und fünf Prozent des Wertes der Hauptleistung nicht übersteigt. Professor Theo Bodewig (München) betont, für Kundenbindungssysteme gelte das UWG. Konditionen dürften nicht irreführend dargestellt werden.

Dagegen begrüßt Professor Karl-Heinz Fezer (Konstanz) die geplante Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung, die im Verbraucherinteresse liege. Die mit einem Kundenbindungsprogramm verbundene Bündelung der Verbrauchernachfrage könne keine Wettbewerbswidrigkeit begründen. Fezer empfiehlt, keine Ersatzregelung im UWG zu schaffen. Es liege im Interesse eines Leistungswettbewerbs, die Entwicklung von Kundenbindungsprogrammen im Sinne innovativer Marketingstrategien am Markt zuzulassen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels erklärt, sie verhalte sich "neutral" und werde keinen Widerstand gegen die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung leisten. Erforderlich sei eine EU-weite Harmonisierung.

Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft betont, wer mit Rabatten werbe, müsse auch künftig angeben, wer welchen Rabatt beanspruchen kann. Der Bundesverband des Deutschen Groß- und Einzelhandels argumentiert, die Aufhebung würde Deutschland von einer Marktregulierung befreien, die lediglich dem "Wunsch partikularer Interessengruppen nach Besitzstandswahrung und Schutz vor Außenseiterkonkurrenz" entspreche. Auch die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält eine Liberalisierung für unumgänglich, um eine Diskriminierung deutscher Anbieter im europäischen Wettbewerb zu vermeiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_177/02
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