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192/2001
Stand: 04.07.2001
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UNHCR: 120.000 Flüchtlinge und Binnenvertriebene wegen der Mazedonienkrise

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/BOB) Nach Worten eines Vertreters des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) in der Bundesrepublik gibt es in Folge der Mazedonienkrise derzeit etwa 120.000 Flüchtlinge und Binnenvertriebene in der Region. Etwa 70.000 davon hielten sich im Kosovo auf, weitere 35.000 in Mazedonien selbst. Rund 15.000 Menschen befänden sich überwiegend in Bosnien, Griechenland, der Türkei und Bulgarien. Wie der UNHCR-Vertreter, Jean-Noël Wetterwald, am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe weiter mitteilte, registriere auch seine Organisation, dass Differenzen innerhalb der mazedonischen Regierung, aber auch eine Polarisierung der Bevölkerung des Landes zugenommen hätten. Man teile deshalb die Furcht vor einer Ausweitung des Konflikts und sei in Kooperation mit dem Internationalen Roten Kreuz auf eine etwaige Zuspitzung vorbereitet. Wetterwald wies im Übrigen darauf hin, der UNHCR unterstütze derzeit weltweit mittelbar oder unmittelbar etwa 5,6 Millionen Binnenvertriebene. Er warb außerdem für ein größeres finanzielles Engagement Deutschlands.

Die F.D.P.-Fraktion, die sich in einem Antrag ( 14/5453) unter anderem dafür ausgesprochen hatte, die freiwilligen Leistungen und die Pflichtbeiträge Deutschlands für den UNHCR deutlich zu erhöhen, plädierte dafür, dieses Thema bei den anstehenden Haushaltsberatungen im Herbst aufzugreifen. Die SPD machte unter anderem deutlich, es sei problematisch, wenn manche Länder, die Flüchtlingsbewegungen und Binnenvertriebene zu vertreten hätten, sich ausschließlich auf die zu erwartende internationale Hilfe verließen, ohne selbst nennenswerte Beiträge zu leisten. Wetterwald unterstrich dazu, die Hauptverantwortung, solche Probleme zu lösen, trage die Regierung des jeweils betroffenen Staates selbst. Die CDU/CSU wiederum verwies auf Beispiele, in denen die Rückkehr von Flüchtlingen in ihren Ursprungsstaat dazu geführt hätte, dass eine bis dahin gewährleistete UNHCR-Betreuung eingestellt worden sei. Dies habe in manchen Fällen sogar zum Tod von Betroffenen, beispielsweise durch fehlende Medikamente, geführt. Auch wenn Fortschritte in dieser Hinsicht bereits erkennbar seien, bedürfe es doch weiterer Anstrengungen. Der Ausschuss lehnte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der gesamten parlamentarischen Opposition die F.D.P.-Initiative zum Schutz der Binnenvertriebenen ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_192/03
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