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210/2001
Stand: 26.07.2001
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Regierung unterstützt Verbreitung lokaler drahtloser Netzwerke

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung begrüßt nach eigenen Angaben alle technisch-innovativen Entwicklungen, die zu einer weiterer Verbreitung lokaler drahtloser Netzwerke (WLAN) mit großen Bandbreiten führen und somit schnelle und preiswerte Anschlüsse an moderne Datennetze und an das Internet ermöglichen. Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/6742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/6591) hervor. Unter WLAN versteht die Regierung die Frequenznutzung, wie sie mittels "RLAN-Funkanlagen (Radio Local Area Networks)" im Frequenzbereich von 2.400 bis 2.483,5 Megahertz geregelt sei. Sprachtelefondienst sei dabei nicht zulässig. Im 2,4-Gigahertz-Bereich (RLAN) sei seit etwa vier Jahren eine Vielzahl von Geräten in Betrieb, die geeignet seien, innerhalb von Gebäuden, Flughäfen oder Bahnhöfen Computer drahtlos miteinander zu vernetzen. In einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikationsdienste werde prognostiziert, dass WLANs mittelfristig kabelgebundene lokale Netzwerke innerhalb von Betriebsgeländen ablösen könnten. Dabei handele es sich vorrangig um Netze für geschlossene Benutzergruppen, betont die Regierung. Möglich sei mit dieser Technologie aber auch ein öffentlicher drahtloser Internet-Zugang auf Flughäfen, bei Messen oder in Kongresszentren.

Die Regierung sieht zwischen WLAN und dem neuen Mobilfunksystem UMTS keinen unmittelbaren Wettbewerb, da beide Frequenznutzungen unterschiedlichen Märkten angehörten. UMTS sei in der Lage, neben dem Angebot der klassischen Sprachkommunikation auch Zugänge mit Bitraten bis zu 384 Kilobit pro Sekunde oder zwei Megabit pro Sekunde in das Intranet oder Internet zu ermöglichen. WLAN-Systeme seien zur Datenübertragung optimiert und ermöglichten Bitraten bis zu 20 Megabit pro Sekunde, heißt es weiter. Der Mobilitätsgrad des WLAN-Nutzers sei jedoch gegenüber dem des UMTS-Nutzers stark eingeschränkt. Im übrigen bedauert die Regierung, dass die Vorgaben für die Vergabe der UMTS-Lizenzen in Europa nicht einheitlich sind. Wettbewerbsverzerrungen könnten daher nicht ausgeschlossen werden. Sie erwartet, dass UMTS-Dienste in Deutschland vergleichsweise früh am Markt vorhanden sein werden und die hier tätigen Unternehmen Know-how-Vorsprünge aufbauen können, die ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_210/06
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