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227/2001
Stand: 27.08.2001
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Angaben über Verbrauch und CO2-Ausstoß neuer Autos künftig Pflicht

/Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Neue Autos, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, sind am Verkaufsort mit einem Hinweis auf Kraftstoffverbrauch und Ausstoß von Kohlendioxid zu versehen. Dies ist laut Bundesregierung wesentlicher Inhalt einer EU-Richtlinie (1999/94/EG), die in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Bundesregierung legte dazu und zu einer weiteren Richtlinie aus Brüssel den Entwurf eines so genannten Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes ( 14/6813) vor. Zudem sollen Angaben über den Verbrauch an Energie künftig nicht nur für Haushaltsgeräte, sondern für alle Geräte verpflichtend sein. Ferner sollen künftig zulässige Höchstwerte für den Energieverbrauch von Geräten festgelegt werden können. Bisherige deutsche gesetzliche Regelungen reichen laut Regierung für die Umsetzung nicht aus, da diese sich lediglich auf Regelungen für Haushaltsgeräte bezögen, erklärt die Regierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_227/01
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