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320/2001
Stand: 10.12.2001
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"Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder leisten gute Arbeit"

/Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Insgesamt kann man nach Aussagen der Bundesregierung von einer "guten und engagierten" Arbeit der für die Lebensmittelüberwachung in Deutschland zuständigen Behörden ausgehen, auch wenn in bestimmten Bereichen, geboren aus dem Zwang zur Rationalisierung und Kosteneinsparung im öffentlichen Dienst, Probleme nicht ausgeschlossen werden könnten. Im Rahmen ihrer Antwort ( 14/7620) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 14/7400) betont die Regierung ausdrücklich, dass die amtliche Lebensmittelüberwachung zu den hoheitlichen Aufgaben der Länder gehört.

Die FDP hatte angeregt, zur Entlastung der Überwachungsbehörden privatwirtschaftliche Kompetenz verstärkt zu nutzen. Hierzu führt die Regierung aus, die Wirtschaft lasse sich bei der Erstellung und Durchführung ihrer Eigenkontrollsysteme von privatwirtschaftlichen Sachverständigen unterstützen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung habe die Aufgabe, die Einhaltung dieser Eigenkontrollen zu überprüfen. Nach Einschätzung der Regierung könnte der Vorschlag aus dem Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ("von-Wedel-Gutachten"), Eigenkontrollsysteme der Lebensmittelunternehmen flächendeckend einzuführen bzw. zu verbessern, zu einem durchgehend höheren Qualitätsstandard beitragen. Gleichwohl machten sie staatliche Kontrolle weiterhin erforderlich und könnten allenfalls eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung dazu sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_320/02
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