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324/2001
Stand: 12.12.2001
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Ausgaben-Begrenzungsgesetz nach längerer Diskussion verabschiedet

Ausschuss für Gesundheit/

Berlin: (hib/RAB) Das von der Koalition eingebrachte Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz ( 14/7144) ist am Mittwochmorgen vom Gesundheitsausschuss gegen die Stimmen der CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der PDS in geänderter Fassung verabschiedet worden. Im Mittelpunkt der Debatte stand eine Vereinbarung der Bundesregierung mit der pharmazeutischen Industrie, wonach die Unternehmen einen "Solidarbeitrag" in Höhe von 400 Millionen DM an die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen sollen. Die Opposition kritisierte, dass es keine schriftliche Vereinbarung über die Zahlung gebe. Auch werde im entsprechenden Änderungsantrag der Koalition keine konkrete Summe genannt, bemängelte die CDU/CSU. Sie sprach sich gegen einen "Staatsinterventionismus" bei der Preisbildung aus. Die Fraktion bezeichnete die Abgabe der pharmazeutischen Industrie als eine Sondersteuer. Die Sozialdemokraten wiesen darauf hin, dass der Solidarbeitrag mit dem Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) vereinbart worden sei. Das Geld komme den gesetzlichen Krankenversicherungen zugute, so dass diese entlastet würden.

Für die Bundesregierung gibt es keinen Grund, die Zahlung im Detail gesetzlich zu regeln. Der VFA habe ein Angebot gemacht, auf das man sich geeinigt habe. Auch gebe es keinen Anlass, an der Glaubwürdigkeit des Topmanagements der pharmazeutischen Industrie zu zweifeln. Die Freidemokraten äußerten verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Sonderzahlung der pharmazeutischen Industrie und befürchteten einen zu hohen bürokratischen Aufwand, so dass von den Zahlungen nicht viel übrig bleibe. Auch die PDS äußerte sich kritisch gegenüber der vereinbarten Einmalzahlung. Dieser "Ablasshandel" sei nicht zu akzeptieren, auch wenn das Gesetz ansonsten guten Ansätze habe. Dazu gehöre der vierprozentige Preisabschlag auf nicht festbetragsgebundene Arzneimittel. Die Abgeordneten warfen die Frage auf, ob im Falle weiter steigender Arzneimittelkosten zusätzliche oder regelmäßige Zahlungen der Pharmaunternehmen anvisiert würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_324/01
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