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004/2002
Stand: 08.01.2002
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"UN-Resolution gilt uneingeschränkt für deutschen Einsatz in Afghanistan"

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum militärischen Einsatz in Afghanistan gilt uneingeschränkt auch für Einsätze von Soldaten der Bundeswehr und wird von diesen jederzeit beachtet, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/7929) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/7713). Völkerrechtliche Grundlage der militärischen Maßnahmen der US-Streitkräfte in Afghanistan seien demnach das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung und die Grundsätze des im bewaffneten Konflikt anwendbaren humanitären Völkerrechts. Danach sei nur diejenige Gewaltanwendung erlaubt, die erforderlich sei, um den Gegner zu bekämpfen. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben auch keinen Zweifel daran, dass die Streitkräfte der Mitgliedstaaten der NATO diese Grundsätze jederzeit beachten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_004/03
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