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035/2002
Stand: 08.02.2002
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Pflanzenschutzmittel Plantomycin für den Notfall zulassen

/Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Ob im "Notfall" das Pflanzenschutzmittel Plantomycin zur Bekämpfung des Feuerbranderregers eingesetzt werden kann, soll die Bundesregierung nach Ansicht der FDP-Fraktion prüfen. In einem Antrag ( 14/8180) fordert sie die Bundesregierung auf darzulegen, inwiefern vor allem Obstbäume ohne den Einsatz von Plantomycin vor Feuerbrand geschützt werden können. Aus Sicht der Liberalen stellt eine Entscheidung der Biologischen Bundesanstalt für Landwirtschaft, den Einsatz von Plantomycin zur Bekämpfung des Feuerbranderregers bis Ende 2003 zu verbieten, für deutsche Obstbauern eine existenzielle Gefährdung dar. Weiter heißt es, vom heimischen Erwerbsobstbau seien bislang nur mit dem Einsatz dieses Präparates erhebliche Schäden abgewendet worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_035/05
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