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040/2002
Stand: 18.02.2002
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Bundesregierung soll sich für Internationalen Strafgerichtshof einsetzen

/Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll sich bei der US-Regierung dafür einsetzen, dass der Römische Vertrag zum Internationalen Strafgerichtshof dem US-Senat zur Ratifizierung zugeleitet wird. Dieser sei bereits von US-Präsident Bill Clinton am 31. Dezember 2000 unterzeichnet worden und bedürfe nun noch der Zustimmung durch das Parlament, heißt es in einem interfraktionellen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ( 14/8245). Auch ist aus Sicht der Abgeordneten auf die Regierung der Vereinigten Staaten dahingehend einzuwirken, dass sie keine "direkten oder indirekten Maßnahmen" gegenüber Staaten ergreifen, die den Römischen Vertrag zu ratifizieren beabsichtigten. Alle anderen Staaten soll die Bundesregierung bestärken, den völkerrechtlichen Vertrag "rasch" in Kraft zu setzen, um möglichst bald die erforderliche Mindestzahl von 60 Ratifikationen zu erreichen, damit der Gerichtshof seine Arbeit aufnehmen könne.

Im Übrigen verbindet die vier Fraktionen in dem gemeinsamen Antrag die Überzeugung, dass der Internationale Strafgerichtshof bei den weltweiten Bemühungen um mehr Gerechtigkeit einen wirksamen Beitrag leisten könne. Dies gelte auch im Sinne einer stärkeren Abschreckungs- und Präventionswirkung und beim Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berührten. Nachdem die Bundesrepublik ihre Ratifikationsurkunde bereits am 11. Dezember 2000 bei den Vereinigten Nationen in New York hinterlegt hatte, müssten die nun in New York und in Den Haag eingeleiteten planerischen Arbeiten und praktischen Vorbereitungsmaßnahmen für die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs "tatkräftig" unterstützt werden. Deshalb soll sich die Regierung bei den Arbeiten der Vorbereitungskommission der Vereinten Nationen weiterhin dafür stark machen, dass der Internationale Strafgerichtshof möglichst bald in Den Haag errichtet werden kann. Die Dringlichkeit einer internationalen Rechtssprechung unterstrichen auch die Terroranschläge vom 11. September 2001.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_040/06
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