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073/2002
Stand: 19.03.2002
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Etwa 108.000 BSE-Tests beanstandet

/Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in Deutschland etwa 108.000 BSE-Tests beanstandet worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8458) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/8317) mit. Eine Aussage über den Anteil der tatsächlich mangelhaft ausgeführten Tests sei jedoch erst nach einem Abgleich der jeweiligen Testansätze und ihrer Ergebnisse mit den Stellungnahmen von Gutachtern des Nationalen Referenzlabors bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere möglich, heißt es weiter. In einem Fall habe die für BSE-Tests erforderliche Zulassung gefehlt. Bei den übrigen Beanstandungen handele es sich um nicht ausreichend mitgeführte Positiv- oder Negativkontrollen, um die fehlende Wiederholungsuntersuchung bei zweifelhaften Erstbefunden oder die fehlende Weiterleitung an das für die Bestätigungsuntersuchung vorgesehene Laboratorium, um das unzulässige Zusammenführen von jeweils zwei Gewebeproben zu einer Untersuchungsprobe, um reduzierte Transferzeiten (Inkubationszeiten) von 45 statt 60 Minuten und um mangelhafte Dokumentation.

Dem Nationalen Referenzlabor zufolge könne die vom Testhersteller vorgegebene Transferzeit von derzeit 60 Minuten auf 45 Minuten verkürzt werden, wodurch die Empfindlichkeit des Nachweisverfahrens verringert werden könne. Eine wissenschaftliche Bewertung, ob solche verkürzten Transferzeiten ausreichen, sollte zusammen mit dem EU-Referenzlabor erarbeitet werden, heißt es in der Antwort. Derzeit könnten Proben, die mit verkürzter Transferzeit untersucht wurden, selbst bei einem negativen Untersuchungsergebnis nicht als belegbar negativ angesehen werden. Das Mitführen von vier Negativ- und zwei Positivkontrollen je Testplatte für 90 Gewebeproben entspreche den Anforderungen des Herstellers.

Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben mit den Ländern einen Kriterienkatalog für die Zulassung eines Labors, das auf BSE untersuchen will, erarbeitet. Das Verbraucherschutzministerium habe die Länder im Januar gebeten, das Zulassungs- und Kontrollverfahren von BSE-Testlaboratorien zu überprüfen. Informationen darüber, dass in staatlichen Laboratorien die BSE-Tests nicht korrekt ausgeführt worden seien, liegen der Antwort zufolge nicht vor. Es gebe auch keine Informationen darüber, wonach es in anderen EU-Mitgliedstaaten zu vergleichbaren Vorgängen bei BSE-Tests gekommen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_073/10
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