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076/2002
Stand: 20.03.2002
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Normungsharmonisierung ohne staatliche Überwachung

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/RED) Aus dem Vertrag des DIN Deutsches Instituts für Normung mit der Bundesregierung ergeben sich keine Überwachungs- oder Weisungsrechte der Bundesregierung gegenüber dem DIN. Darauf weist die Regierung in ihrer Antwort ( 14/8454) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 14/8309) hin. Damit sei die Regierung nicht in der Lage, das DIN zu Umstrukturierungen zu veranlassen. Normung sei eine freiwillige Angelegenheit der Wirtschaft und keine hoheitliche Aufgabe. Ein "nationales Normenwerk" als öffentliche Aufgabe existiere nicht. Der Vertrag schließe nicht aus, so die Regierung, dass es neben dem DIN noch andere Normungsorganisationen gibt. Allerdings sei es aus Effizienzgründen sachgerecht, dass die Interessen der deutschen Normung in einer Organisation gebündelt und international vertreten werden. Das Normungsverfahren durch das DIN sei so ausgestaltet, dass alle Interessengruppen sich beteiligen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_076/07
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