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083/2002
Stand: 28.03.2002
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PDS für Aufhebung des NATO-Bündnisfalls

/Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die PDS will den nach den Terroranschlägen des 11. Septembers beschlossenen Bündnisfall der NATO aufheben. In einem Antrag ( 14/8664) heißt es zur Begründung, laut NATO-Vertrag könne ein Bündnisfall nur dann erklärt werden, wenn ein Verteidigungsfall nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen vorliegt. Individuelle oder kollektive Selbstverteidigung sei jedoch nur dann möglich und legitimiert, wenn sie sich gegeneinen gegenwärtigen, noch andauernden bewaffneten Angriff wende. Sobald die unmittelbare Gefahr abgewendet sei und sich der UNO-Sicherheitsrat mit den nötigen Gegenmaßnahmen eingeschaltet habe, bestehe kein Recht mehr, weiterhin militärisch vorzugehen. Einen Angriff aus Gründen der Präventivverteidigung hält die PDS für völkerrechtlich nicht zulässig. Eine reale Verteidigungssituation gegen einen gegenwärtigen Angriff auf die USA oder ihrer Verbündeten sieht die Fraktion momentan nicht mehr gegeben. Wenn auch die Wurzeln des Terrorismus noch nicht beseitigt seien, spreche zur Zeit nichts dafür, dass weitere Terrorangriffe von Afghanistan ausgehen könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_083/02
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