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103/2002
Stand: 19.04.2002
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Sprengstoffrecht an EU-Vorgaben anpassen

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften ( 14/8771) vorgelegt, durch den das deutsche Sprengstoffrecht an EU-Vorgaben zur Harmonisierung des Inverkehrbringens und der Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke angepasst werden soll. Neu gefasst werden sollen vor allem die Bestimmungen über das Identifikationszeichen, das zum Nachweis vorliegender Verwendungsbestimmungen vergeben wird. Ändern will die Regierung auch die Übergangsbestimmungen für Altzulassungen von Explosivstoffen. Diese müssten bis Ende 2005 vermarktet werden können. Erschwernisse für die Einfuhr als Folge einer Änderung des Sprengstoffgesetzes im Jahre 1997 sollen zudem beseitigt werden. Die Bestimmungen für das Abbrennen pyrotechnischer Sätze und Gegenstände will die Regierung ebenso harmonisieren. Darüber hinaus ist geplant, die aus der Untersuchung des Unfalls in einer Feuerwerkskörperfabrik im niederländischen Enschede gewonnenen Erkenntnisse zur Grundlage für eine effektivere Kontrolle für die Einhaltung von Lagerbestimmungen zu machen.

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme eine Reihe von Einwänden geltend. Er stellt fest, dass das Sprengstoffrecht nicht mehr zeitgemäß, für den Anwender unfreundlich und schwer überschaubar ist. Die Rechtsstruktur lasse die Umsetzung von EU-Recht nur mit erheblichem Aufwand und zu Lasten der Rechtsklarheit zu. Die Entwicklungen im Arbeitsschutzrecht würden unzureichend berücksichtigt. Die Regierung sollte das Sprengstoffrecht daher so ordnen, dass die Rechtsvorschriften klar und eindeutig sind. Mängel des derzeitigen Rechtszustandes seien zu beseitigen. Auch sei eine Struktur zu schaffen, die Anpassungen an das EU-Recht und an arbeitsschutzrechtliche Regelungen mit geringem Aufwand ermöglicht. Der Grundgedanke der Sicherheit und des Schutzes Beschäftigter und Dritter sei zu erhalten. Außerdem bedauert die Länderkammer, dass die Regierung ihrer Forderung nicht gefolgt sei, auch für Großfeuerwerke die Zulassung auf Grund von Unfällen oder des Explosionsunglücks in Enschede vorzuschreiben. Die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit pyrotechnischer Sätze und Gegenstände sei mit einem Qualitätssicherungsverfahren nicht allein zu gewährleisten. Erforderlich sei eine Zulassung. In ihrer Gegenäußerung fasst die Bundesregierung dies als Unterstützung ihrer Bemühungen auf, Gesetze und Verordnungen transparenter zu gestalten, die Regelungsdichte zu vermindern und durch flexiblere Regelungen auf rechtliche und technische Entwicklungen besser reagieren zu können. Der Forderung nach einer Zulassung von Großfeuerwerken stimmt sie zu.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_103/04
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