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126/2002
Stand: 16.05.2002
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Hüttenknappschaftliche Zusatzversorgung auf Kapitaldeckung umstellen

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die hüttenknappschaftliche Zusatzversorgung im Saarland soll auf eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung umgestellt werden. Die Zusatzversicherung für die Eisenindustrie soll im Umlageverfahren geschlossen werden und für jüngere Versicherte mit Wahlfreiheit als kapitalgedeckte Zusatzversicherung fortgeführt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf ( 14/9007) hervor, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Die Regierung sieht einen Handlungsbedarf, da sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Leistungsempfängern erheblich verschlechtert habe. Etwa 18.800 Versicherte im Saarland stünden rund 41.000 Leistungsempfänger gegenüber. Langfristig solle die umlagefinanzierte hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung geschlossen werden.

Die Länderkammer begrüßt das Vorhaben der Regierung in ihrer Stellungnahme grundsätzlich. Mit der kapitalgedeckten Zusatzversicherung werde in der Altersvorsorge politisch ein neuer Weg beschritten, dessen Entwicklung ständig auf seine Wirksamkeit überprüft werden müsse. Der Bundesrat bittet daher die Regierung, mit entsprechenden Berichten die Entwicklung dieses Weges aufzuzeigen und eventuell geeignete Änderungsvorschläge vorzulegen. Die Regierung erklärt sich in ihrer Gegenäußerung dazu bereit, in den nächsten Alterssicherungsberichten die Entwicklung der Zusatzversicherung aufzuzeigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_126/07
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