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130/2002
Stand: 17.05.2002
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"Keine Leistungseinschränkungen bei häuslicher Pflege bekannt"

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/NEI) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass es zu Leistungseinschränkungen bei der häuslichen Pflege und Betreuung gekommen ist. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/8976) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/8817). Die Union hatte bezweifelt, dass der Versorgungsauftrag zur Sicherstellung der ambulanten Pflege und Betreuung noch gewährleistet ist. Von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Spitzenorganisationen der Pflegedienste seien noch nicht zustande gekommene Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege zu beschließen, heißt es von Seiten der Exekutive. In diesen seien Einzelheiten wie die Eignung der Leistungserbringer, Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Grundsätze der Vergütung festzulegen. Die Leistungen, die die häusliche Pflege umfassen, sind durch die für die Krankenkassen verbindlichen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen konkretisiert, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die Vergütungen für die häuslichen Krankenpflege werden auf regionaler Ebene zwischen den Krankenkassen und den Pflegediensten verhandelt und vertraglich vereinbart. Die Krankenkassen hätten dabei auf eine wirtschaftliche und preisgünstige Leistungserbringung zu achten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_130/07
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