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145/2002
Stand: 05.06.2002
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Koalitionsinitiative zur Volksabstimmung ohne erforderliche Mehrheit

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Lediglich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS stimmten am Mittwoch im Innenausschuss für eine Annahme des von der Koalition vorgestellten Gesetzentwurfes, mit dem Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid im Grundgesetz verankert werden sollen ( 14/8503). Die Initiative, die sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittel-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes erfordert, wurde von der CDU/CSU und der FDP abgelehnt. Die Union hatte bereits in der vorausgegangenen Sitzungswoche "ein längeres Nachdenken" empfohlen und Klärungsbedarf angeführt. Die Kritik der CDU/CSU, warum etwa Abstimmungen des Volkes über Haushalts- oder Abgeordnetenverhältnisse ausgeklammert sein sollten, hatte dabei auch bei Vertretern der anderen Fraktionen Zustimmung gefunden. Die SPD verwies darauf, man habe diesem Punkt mit einem Änderungsantrag Rechnung getragen und kritisierte ihrerseits die Haltung der Union, die im Ausschuss "Nein" sage, in der Öffentlichkeit jedoch den Eindruck wecke, sie hätte einem ersten Schritt in Sachen "Volksinitiative" durchaus zustimmen können, wenn man ihr seitens der SPD entgegengekommen wäre.

Auf Grund der jetzigen Entwicklung sei es aus Sicht der Koalition auch obsolet, dem von der FDP vorgestellten Änderungsantrag zuzustimmen, da auch dieser von der Union abgelehnt werde. Die Liberalen hatten "als ersten Schritt" eine Volksinitiative angeregt, mit der 400 000 Stimmberechtigte den Bundestag künftig hätten veranlassen können, sich mit einer begründeten Vorlage zu einem Gesetzesvorhaben zu befassen. Bündnis 90/Die Grünen betonten ihr Unverständnis zur Haltung von Union und FDP, da die Anhörung zu den drei Stufen der vorgelegten Initiative - Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid - ein außerordentlich gutes Echo gefunden habe. Es sei zu bedauern, dass die im Grundgesetz formulierte Absicht, das Volk in Wahlen und in Abstimmungen zu beteiligen, hinsichtlich der "Abstimmungen" seit über 50 Jahren nicht realisiert worden sei. Dies gelte erst recht, wenn auf Grund der Umfragen deutlich werde, dass drei Viertel oder sogar vier Fünftel der Bevölkerung eine direkte Beteiligung angesetzgeberischen Vorhaben fordern oder begrüßen würden. Die Ablehnung von CDU/CSU und FDP verstärke den Trend der Politikverdrossenheit und bestätige die Haltung vieler Bürger, ohnehin nichts ändern zu können.

Die FDP legte dar, sie habe es ihren Fraktionsmitgliedern freigestellt, für einen ersten Schritt in Form der Volksinitiative zu votieren. Im übrigen habe man sich bereits in vorangegangenen Legislaturperioden dafür eingesetzt, zunächst die Voraussetzungen und die Mittel für Bürgerentscheidungen zu schaffen. Dies sei sehr viel anspruchsvoller als das so genannte Volksbegehren. Zudem sei es fragwürdig, wenn die Regierungsfraktionen zwei Monate vor Ende der Legislaturperiode mit einem derart anspruchsvollen Gesetzentwurf daher kämen. Dies werfe ein entsprechendes Licht auf die Einschätzung des Vorhabens. Auch die PDS betonte, SPD und Bündnisgrüne müssten sich den Vorwurf gefallen lassen, kurz vor Ende der Legislaturperiode ohne lange Beratungszeit ein anspruchsvolles Gesetz durchziehen zu wollen. Dennoch werde man zustimmen, da man dem Ziel in der Sache positiv gegenüber stehe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_145/01
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