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156/2002
Stand: 12.06.2002
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Register über unzuverlässige Unternehmen einrichten

/Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen ein Register über unzuverlässige Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einrichten. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf ( 14/9356) vorgelegt. Gelistet werden sollen darin Unternehmen, die von öffentlichen Auftraggebern wegen Unzuverlässigkeit von Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen worden sind. Ziel ist es, dass alle öffentlichen Auftraggeber von derartigen Ausschlüssen erfahren. Eine schwere Verfehlung, die zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führt, kann nach Darstellung der Fraktionen dann vorliegen, wenn es sich um Bestechlichkeit oder Bestechung, Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme, vorenthalten und veruntreuen von Arbeitsentgelt und Betrug oder Untreue handelt. Als Verfehlungen zählen auch Wettbewerbs beschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung, Anstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, gegen Kartellverbot, gegen das Außenwirtschaftsgesetz und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_156/08
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