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186/2002
Stand: 10.07.2002
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Verteilung von 1,3 Milliarden Euro im Rahmen des "Antiterrorpakets" erläutert

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Insgesamt 1,3 Milliarden Euro wurden der Zuständigkeit von acht Ressorts zugewiesen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/9377) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu Ausgaben und Einnahmen im Antiterrorpaket ( 14/9162). Danach wurden dem Bundeskanzleramt 25,6 Millionen Euro zugewiesen. Das Auswärtige Amt (AA) erhielt 115,3 Millionen Euro, das Bundesministerium des Innern 251,8 Millionen Euro, das Bundesministerium für Justiz 8,03 Millionen Euro, das Bundesministerium für Finanzen 13,7 Millionen Euro, das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) 766,94 Millionen Euro, das Bundesgesundheitsministerium 12 Millionen Euro und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhielt insgesamt 102,26 Millionen Euro zur entsprechenden Bewirtschaftung.

Ein weiterer Betrag von 177,07 Millionen Euro sei zunächst nicht auf Ressorts aufgeteilt worden, heißt es in der Antwort. Nach Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 20. März 2002 habe dann das AA weitere 30 Millionen Euro erhalten, gleichzeitig seien dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung 5 Millionen, dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung 8,5 Millionen, dem BMVg weitere 80 Millionen, dem Bundesumweltministerium 430 000 und dem BMZ zusätzliche 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Die Einnahmen für das Antiterrorpaket werden laut Antwort für die Jahre 2003 bis 2006 vom Arbeitskreis "Steuerschätzung" auf ingesamt 55,1 Millionen Euro geschätzt. Für das Jahr 2003 seien Einnahmen von insgesamt 13,5 Millionen Euro aus der Tabaksteuer prognostiziert, für 2004 seien weitere 13,75 Millionen Euro zu erwarten, für 2005 etwa 13,9 Millionen Euro und für das Jahr 2006 zirka 13,95 Millionen Euro.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_186/03
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