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213/2002
Stand: 29.08.2002
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Abstimmung zum Flutopfersolidaritätsgesetz auf 9. September vertagt

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/VOM) Der federführende Finanzausschuss hat am Donnerstagabend die Abstimmungen zu den verschiedenen Vorlagen zur Flutkatastrophe auf Montag, den 9. September, vertagt. Zur Abstimmung stehen der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" (Flutopfersolidaritätsgesetz, 14/9894), ein Antrag der CDU/CSU "Schnelle Hilfe für die Flutopfer" ( 14/9905), ein Entwurf der PDS für ein Hochwasserschaden-Ausgleichsgesetz ( 14/9895) sowie drei weitere Anträge der PDS ( 14/9899, 14/9900, 14/9901). Die Bundesregierung bestätigte in der Sitzung, dass die Steuermehreinnahmen auf Grund der Verschiebung der Steuerreformstufe 2003 und der Erhöhung des Körperschaftssteuersatzes um 1,5 Prozentpunkte im kommenden Jahr auf der Basis der aktuellen Steuerschätzung errechnet worden seien. Die Beiträge, die Bund und Länder in den Fonds "Aufbauhilfe" vom kommenden Jahr an einzahlen müssen, seien im Koalitionsentwurf festgelegt. Sollten die Steuermehreinnahmen geringer sein als erwartet, müssten Bund und Länder die Differenzbeträge aus eigenen Haushaltmitteln aufbringen. Die CDU/CSU-Fraktion verwies in diesem Zusammenhang auf ihren Vorschlag, den größten Teil des Bundesbankgewinns des Jahres 2001 für die Flutopferhilfe einzusetzen. Im Gegensatz zu den Steuermehreinnahmen sei er genau bezifferbar. Bündnis 90/Die Grünen hielten dem entgegen, dass dies den Schuldenstand der öffentlichen Haushalte erhöhen und damit für das Verschuldungskriterium des Maastrichter Vertrages relevant sein würde. Dieser Teil des Bundesbankgewinns sei gesetzlich für den Erblastentilgungsfonds und damit zur Tilgung von Schulden vorgesehen, die durch die Wiedervereinigung entstanden sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_213/02
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