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245/2002
Stand: 07.11.2002
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Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und erweitern

/Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Entwürfe für ein erstes und ein zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( 15/25, 15/26) vorgelegt. Zustimmungspflichtig durch den Bundesrat ist dabei nur der Entwurf des zweiten Gesetzes. Nach Angaben der Fraktionen sollen die geplanten Regelungen dazu beitragen, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu unterstützen, die Qualität und Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung zu verbessern und das Dienstleistungsangebot der Arbeitsämter kundenfreundlich zu gestalten. Die künftige Nutzung präventiver Instrumente zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, die Nutzung von Personal-Service-Agenturen (PSA) und die schnellere Vermittlung sollen zur Einsparung von Lohnersatzleistungen führen. Das Einsparvolumen für 2003 wird bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) auf 1,85 Milliarden Euro und bei der Arbeitslosenhilfe auf 450 Millionen Euro taxiert. Um die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vorzubereiten, sollen in einem ersten Schritt die in beiden Systemen bisher unterschiedliche Anrechnung von Partnereinkommen und die Anrechnung von Vermögen angenähert werden. Bei der Arbeitslosenhilfe wollen die Fraktionen den Höchstbetrag für freizustellendes liquides Vermögen des Hilfebedürftigen und seines Partners von derzeit maximal 67 600 Euro auf 26 000 Euro, für einen alleinstehenden Arbeitslosen von 33 800 Euro auf 13 000 Euro absenken. 2003 sollen dadurch 1,31 Milliarden Euro eingespart werden können.

Abgeschafft werden soll die als sehr verwaltungsaufwändig betrachtete jährliche Dynamisierung des Bemessungsentgelts bei Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld und Arbeitslosenhilfe. Dies könnte nach den Berechnungen zu Einsparungen von jeweils 50 Millionen Euro bei der BA und bei der Arbeitslosenhilfe im kommenden Jahr führen. Zeiten des Bezugs von Unterhaltsgeld wollen die Fraktionen künftig zur Hälfte auf die Dauer eines nachfolgenden Anspruchs auf das Arbeitslosengeld anrechnen. Ein Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld von einem Monat soll aber beibehalten werden. Das bislang nach dem Ende einer Fort- und Weiterbildung für bis zu drei Monate gezahlte "Anschlussunterhaltsgeld" soll für Neubewilligungen ab 2003 entfallen. Darüber hinaus ist geplant, das Unterhaltsgeld für Bezieher von Arbeitslosenhilfe künftig auf das Leistungsniveau der Arbeitslosenhilfe zu begrenzen, was 2003 zu einem Einsparvolumen von 360 Millionen Euro führen würde. Durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung könnte die BA nach den Vorstellungen der Abgeordneten im nächsten Jahr mit 450 Millionen Euro Mehreinnahmen rechnen. Weitere 450 Millionen Euro brächte der Behörde die einmalige Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes der von ihr für Januar zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge von Ende Dezember auf Anfang Januar. Damit würden bei der Arbeitslosenhilfe weitere 200 Millionen Euro eingespart werden können. Durch die geplante Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitslosenhilfebezieher auf der Basis der tatsächlich gezahlten Arbeitslosenhilfe ist nach Darstellung der Fraktionen 2003 eine weitere Einsparung von 700 Millionen Euro möglich. Insgesamt wird durch dieses Vorgehen eine Einsparung im Haushalt der BA in Höhe von 3,39 Milliarden Euro und im Bundeshaushalt von 2,48 Milliarden Euro im kommenden Jahr erwartet. Dieses Einsparvolumen würde sich bis zum Jahr 2006 auf 3,73 Milliarden Euro bei der BA und 3,47 Milliarden Euro im Bundeshaushalt erhöhen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_245/02
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