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030/2003
Stand: 11.02.2003
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Länderkammer will Vermögensteuergesetz aufheben

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat tritt dafür ein, das Vermögensteuergesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2003 aufzuheben. In einem Gesetzentwurf ( 15/408) weist die Länderkammer darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften des Vermögensteuergesetzes wegen der unterschiedlichen steuerlichen Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes für unvereinbar erklärt hatte. Daneben verstoße die Steuer gegen den so genannten Halbteilungsgrundsatz, wonach der Staat nicht mehr als die Hälfte des Ertrags einem Vermögen "wegsteuern" darf. Das Gericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Vermögensteuer bis spätestens Ende 1996 neu zu regeln. Da dies unterblieben sei, habe die Steuer ab 1997 nicht mehr erhoben werden können. Formell bestehe das Gesetz jedoch weiter, da es nicht aufgehoben worden sei. Der Bundesrat hält eine Neuauflage der Vermögensteuer für "äußerst fragwürdig". Grundsätzlich sollte daher jedes Land für sich entscheiden, ob es die Steuer erheben will, heißt es zur Begründung.

Die Bundesregierung lehnt das Vorhaben der Länder ab. Dies würde die Rechtseinheit und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland gefährden, heißt es zur Begründung. Zudem sei der Vollzug von Vermögensteuergesetzen einzelner Länder nicht praktikabel. Das Vermögensteuergesetz eines Landes könne sich nicht darauf beschränken, nur das dortige Vermögen eines Steuerpflichtigen zu besteuern. Erfasst werden müsse vielmehr sein Gesamtvermögen, das sich auch auf andere Bundesländer und das Ausland erstrecken könne. Würde ein Land die Vermögensteuer einführen, während andere dies unterließen, wäre die Erfassung und Bewertung der dort gelegenen Wirtschaftsgüter nicht gewährleistet. Führe ein Land die Vermögensteuer ein, könne es auf die Besteuerung von Personen nicht verzichten, die dort zwar Vermögen, aber keinen Wohnsitz haben. Der Verzicht auf die Besteuerung dieser Personen würde sonst zu einer "Steuerflucht" in die Länder führen, die keine Vermögensteuer erheben. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung Probleme für den Länderfinanzausgleich. Dem Ziel des Finanzausgleichs widerspreche es, wenn etwa ein finanzstarkes Land, das auf die Vermögensteuer verzichtet, im Finanzausgleich Ansprüche an ein finanzschwaches Land erheben kann, nur weil dieses zur Überwindung der eigenen Finanzschwäche eine Vermögensteuer erhebt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_030/01
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