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037/2003
Stand: 17.02.2003
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Union kritisiert Vorschläge der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik

Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union muss dazu genutzt werden, die Schwachstellen des bisherigen Beihilfesystems, insbesondere die Einengung der unternehmerischen Freiheit sowie den übermäßig hohen Verwaltungsaufwand, zu beseitigen. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/422) zu legislativen Vorschlägen, die die EU-Kommission am 22. Januar 2003 unter dem Titel "Politische Langzeitperspektiven für eine nachhaltige Landwirtschaft" zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem Jahr 2007 vorgelegt hatte.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den laufenden Verhandlungen über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik darauf hinzuwirken, dass mit Blick auf die zunehmende Internationalisierung der Landwirtschaft die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Verbesserung der Marktorientierung als Reformleitlinien Beachtung finden. Den Landwirten müsse dem Antrag zufolge bei nachhaltiger Wirtschaftsweise die Erwirtschaftung eines angemessenen Einkommens ermöglicht werden. Außerdem müssten die Gemeinwohlleistungen einer nachhaltigen und multifunktionalen Landwirtschaft honoriert werden. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und Regelungen sollten nach Auffassung der CDU/CSU in verschiedenen Punkten geändert werden. So fordert sie unter anderem, dass auch künftig Beihilfen nur den wirtschaftenden Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Die Betriebsprämien ohne Vorschriften zur Übertragung, Einbeziehung oder Umverteilung der Prämie nach dem Vorschlag der EU-Kommission trügen dem jedoch gerade nicht Rechnung. Als Alternative schlägt die Union einheitliche Grundprämien für alle landwirtschaftlich genutzten Nutzflächen vor, die um nutzungsbezogene Zusatzprämien ergänzt werden könnten. Des Weiteren bemängeln die Parlamentarier die vorgesehene Neuverteilung der Modulationsmittel auf der Grundlage so genannter "objektiver Kriterien", da Deutschland hierdurch erhebliche Mittel verlöre. Der Stärkung der zweiten Säule der Agrarpolitik durch Umschichtungen aus der ersten Säule dürfe nur zugestimmt werden, wenn die anfallenden Kürzungsmittel in den jeweiligen Mitgliedsstaaten verblieben und die Mittel zur Stärkung der betrieblichen Wirtschaftskraft Verwendung fänden. Ferner kritisiert die Fraktion die vorgeschlagenen Eingriffe in verschiedene Marktordnungen. Die geplante Quotenerhöhung und die Reduzierung der Interventionspreise führten beispielsweise in der Milchwirtschaft trotz Ausgleichszahlungen zu erheblichen Einkommensverlusten. Zudem kritisieren die Abgeordneten, dass bisher bewährte Regelungen zum Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf stillgelegten Flächen gestrichen werden sollen. Am Ziel, die Biomassennutzung im Energie- und Industriebereich auszubauen und die Verwendung heimischer Bioenergie zu fördern, müsse im Interesse des Klimaschutzes aber festgehalten werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_037/01
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