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052/2003
Stand: 11.03.2003
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Regierung will Ladenschlussregelung nicht den Ländern überlassen

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung des Bundesrates, das Ladenschlussgesetz müsse aufgehoben und die Regelung des gesetzlichen Ladenschlusses den Ländern überlassen werden. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen hervor ( 15/521). Die Regierung hatte dazu einen Gesetzentwurf ( 15/396) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, das Ladenschlussgesetz diene dem Schutz der Beschäftigten des Einzelhandels vor überlangen Arbeitszeiten und Arbeiten zu sozial ungünstigen Zeiten. Es trage dazu bei, dass die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland gewahrt bleibt. Die Wettbewerbssituation der kleinen und mittelständischen Einzelhandelsgeschäfte werde berücksichtigt. Würde das Gesetz aufgehoben und die Rechtsetzung allein in die Hand der Länder gelegt, so die Regierung, könnte dies zu uneinheitlichen gesetzlichen Ladenöffnungszeiten in den Ländern führen. Eine derartige Rechtsaufsplitterung wäre nicht zu befürworten. Sie wären weder im Interesse der Beschäftigten noch zur Sicherung gleichartiger Wettbewerbsbedingungen im Einzelhandel wünschenswert, heißt es weiter.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme eine bundeseinheitliche Regelung des Ladenschlusses für nicht erforderlich gehalten. Regelungen sollten von den Ländern erlassen werden können. Die Länderkammer hatte sich dafür ausgesprochen, das Gesetz über den Ladenschluss aufzuheben und den Ländern eigene Gestaltungsspielräume zu eröffnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_052/02
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