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057/2003
Stand: 14.03.2003
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Bundesregierung soll Verpflichtungen zur Terrorismusbekämpfung erfüllen

/Recht/Antrag

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung soll der Aufforderung des Rates der Europäischen Union folgen und das strafrechtliche Instrumentarium an die Herausforderungen des internationalen Terrorismus anpassen. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/540). Der EU-Rat hatte die Mitgliedstaaten in seinem Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002 aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen spätestens bis zum 31. Dezember 2002 zu treffen und bis zu diesem Zeitpunkt den Wortlaut der entsprechenden strafrechtlichen Vorschriften an den Rat und die Kommission zu übermitteln. Die EU-Vorlage sieht unter anderem vor, auch Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit einer Person sowie weitere schlimme Akte des Terrorismus als terroristische Straftaten einzustufen, wenn sie mit dem Ziel begangen werden, die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern oder öffentliche Stellen beziehungsweise eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören. Eine "angemessene und abschreckende" Sanktionierung terroristischer Straftaten wird ebenfalls verlangt.

Die Bundesregierung sei trotz Ablauf der gesetzten Frist der Verpflichtung gegenüber der EU nicht nachgekommen, kritisieren die Antragsteller und fordern die Exekutive auf, dies nachzuholen. Ferner soll die von der Regierungskoalition vorgenommene Entkriminalisierung der Werbung für terroristische Vereinigungen rückgängig gemacht und die alte Fassung des § 129a StGB wiederhergestellt werden, so die Fraktion in ihrem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_057/02
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