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057/2003
Stand: 14.03.2003
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Regierung will Versicherungspflicht von Sozialhilfeempfängern in GKV regeln

/Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die amtliche Sozialhilfestatistik erhebt keinerlei Informationen zum Krankenversicherungsschutz von Sozialhilfeempfängern. Daher liegen auch keine Aussagen zu der Zahl und dem Anteil der Sozialhilfeempfänger in den Jahren 1992 bis 2002 vor, die nicht krankenversichert waren. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/531) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/498) hin. Die Liberalen hatten in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass es nach wie vor Sozialhilfeempfänger gebe, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, sondern im Rahmen der Krankenhilfe betreut werden. Im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten unterliegen die Behandler laut FDP dabei nicht der Budgetierung, so dass die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunehmend zu beobachtende Rationierung auf diesen Personenkreis keine Anwendung fände.

Die Regierung weist darauf hin, dass ihr Rahmenverträge über die zahnärztliche Versorgung von Sozialhilfeempfängern bekannt sind, die sicherstellen, dass im Rahmen der Hilfe bei Krankheit nach dem Bundessozialhilfegesetz keine über das Leistungsspektrum der GKV hinausgehenden Leistungen erbracht werden. Über Vereinbarungen mit allgemeinen Ärzten und Krankenhäusern liegen der Bundesregierung dagegen keine detaillierten Erkenntnisse vor. Die Regierung hält eine eigene Krankenkasse für Sozialhilfeempfänger für nicht erforderlich und kündigt an, die Einbeziehung der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz in die Versicherungspflicht der GKV im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Modernisierung des Gesundheitssystems zu regeln.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_057/05
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