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058/2003
Stand: 17.03.2003
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CDU/CSU: Regierung soll die Gendiagnostik in Deutschland gesetzlich regeln

Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/BES) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/543) auf, die Gendiagnostik in Deutschland gesetzlich zu regeln und einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Dies sei angesichts des Fortschritts in der humangenetischen Forschung notwendig. In der gesetzlichen Regelung sollte nach Meinung der

Union unter anderem das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich der Gendiagnostik sichergestellt werden. Hierzu gehörten sowohl das Recht einer Person, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen) als auch das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Unwissen). Dabei sollten Gentests grundsätzlich nur bei Vorliegen der freien und informierten, schriftlichen Zustimmung des Betroffenen zulässig sein. Besonders hohe Schutzstandards seien im Hinblick auf Gentesta an Minderjährigen und nichteinwilligungsfähigen Menschen erforderlich. Des Weiteren fordern die Abgeordneten, die Durchführung, Weitergabe oder Verwertung eines ohne Kenntnis und Einwilligung des Betroffenen realisierten Gentests unter Strafe zu stellen. Auch dürfe niemand auf Grund seiner genetischen Ausstattung diskriminiert oder stigmatisiert werden. Die künftige gesetzliche Regelung sollte zudem Gentests unter einen Arztvorbehalt stellen und den veranlassenden Arzt verpflichten, vor jedem prädiktiven, pränatalen oder der Familienplanung dienenden genetischen Test die betroffene Person umfassend aufzuklären, so die Antragsteller.

Darüber hinaus solle die Regierung die Zulassung von Gentests sowie zytogenetische und molekulargenetische Untersuchungen gesetzlich regeln. Besonders hohe Anforderungen seien an die Zulassung von DNA-Chips zu stellen. Der Umgang mit genetischen Daten bedürfe datenschutzrechtlicher Regelungen, um eine missbräuchliche Verwendung genetischer Daten zu verhindern. Personen, die ohne Ärzte oder Ärztinnen zu sein Gentests durchführen, sollten ein Zeugnisverweigerungsrecht und einen Beschlagnahmeschutz beanspruchen können, heißt es. Des Weiteren sollten sie einer Schweigepflicht unterstellt werden. Versicherungsunternehmern und Arbeitgebern sei zu untersagen, die Ergebnisse entsprechender Gentests zu verlangen oder zu verwerten. Die Union fordert darüber hinaus, eine zentrale Gendiagnostik-Kommission einzurichten. Diese unabhängige Kommission sollte sich aus Vertretern der einschlägigen wissenschaftlichen Fachrichtungen zusammensetzen und unter anderem verbindliche Standards für die Zulassung von Gentests und deren Qualitätssicherung sowie Kriterien für die Zulassung von Laboratorien und deren Qualitätskontrolle entwickeln. Zu Aufgaben der Gendiagnostik-Kommission sollte nach Ansicht der Abgeordneten auch gehören, Fälle von genetischer Stigmatisierung und Diskriminierung zu sammeln und dem Bundestag regelmäßig Berichte vorzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_058/02
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